EES tritt in die letzte Einführungsphase in Frankfurt, München, Paris und Nizza ein (April 2026) — ETIAS-Nachrichten
Richtlinien & Bereitstellung · 18. April 2026

EES tritt in die letzte Phase der Einführung an deutschen und französischen Flughäfen ein

Frankfurt, München, Paris-Charles-de-Gaulle und Nizza haben diese Woche ihre verbleibenden biometrischen Kiosks in Betrieb genommen, sodass nur noch eine Handvoll kleinerer Schengen-Grenzübergänge hinter dem Zieltermin vom 10. April zurückbleiben. Die Kommission bekräftigte ihren Zeitrahmen für die Einführung von ETIAS im vierten Quartal 2026 – hier erfahren Sie, was sich in den letzten sieben Tagen für Reisende tatsächlich geändert hat und was dies für die Inbetriebnahme des ETIAS-Portals bedeutet.

Kategorie: Bereitstellung Quellen: EC, eu-LISA, BMI, DGEF Lesezeit: 7Min. Veröffentlichtam 18. April 2026
Kurzfassung · Das Wichtigste in 20 Sekunden
  • Frankfurt (FRA), München (MUC), Paris-CDG und Nizza (NCE) haben die Einführung der EES-Kiosksysteme in den 72 Stunden bis zum 17. April abgeschlossen.
  • Das Ziel der vollständigen Inbetriebnahme zum 10. April 2026 wurde für 26 der 29 Schengen-Staaten erreicht; drei kleinere Landgrenzübergänge befinden sich noch in der Inbetriebnahmephase.
  • Am Zeitplan für die Einführung von ETIAS im vierten Quartal 2026 ändert sich nichts. Das ETIAS-Portal soll weiterhin im dritten Quartal 2026 für Antragsteller geöffnet werden.
  • Reisende sollten bei der erstmaligen biometrischen Registrierung weiterhin mit einer zusätzlichen Bearbeitungszeit von 5 bis 15 Minuten rechnen.
  • Websites von Drittanbietern, die eine „ETIAS-Vorregistrierung“ versprechen, sind nach wie vor inoffiziell. Das Portal ist noch nicht freigeschaltet. Zahlen Sie dort nicht.

01Wassich diese Woche geändert hat

Zwischen dem 10. und 17. April 2026 bestätigte die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), dass das Einreise-/Ausreisesystem (EES) seine erste Einführungsphase in 26 der 29 Mitgliedstaaten des Schengen-Raums abgeschlossen hat. Die vier großen Drehkreuze, die diese Woche ihren Rückstand aufgeholt haben – der Flughafen Frankfurt, der Flughafen München, Paris-Charles-de-Gaulle und Nizza Côte d'Azur – wickeln zusammen jährlich mehr als 190 Millionen internationale Passagiere ab und machen den Großteil der verbleibenden Installationsarbeiten für biometrische Kiosksysteme aus.

Drei Grenzübergänge befinden sich noch in der Einführungsphase und sind noch nicht voll in Betrieb: ein Landgrenzübergang in Kapitan Andreevo (Bulgarien–Türkei), ein Nebenterminal in Luxemburg-Findel und der saisonale Fährhafen in Igoumenitsa (Griechenland). Laut dem Statusbericht von eu-LISA vom 17. April sollen alle drei noch vor Ende April betriebsbereit sein.

Entscheidend ist nicht die konkrete Liste – entscheidend ist vielmehr, dass der Meilenstein vom 10. April, der weithin als die jüngste von fünf Verschiebungen angesehen wird, innerhalb einer akzeptablen Toleranzgrenze liegt. Das EES ist die technische Voraussetzung für die Umsetzung von ETIAS. Da das EES nun weitgehend fertiggestellt ist, erscheint der von der Kommission für das vierte Quartal 2026 angesetzte Zeitrahmen für die Umsetzung von ETIAS wesentlich glaubwürdiger als noch vor einem Monat.

02DerEinsatz in Zahlen

Staaten vollständig
26 / 29
Aufgestellte Kioske
~11,400
Diese Woche hinzugefügt
412
Tageskapazität
1.6M

Die Zahl von 11.400 Kiosksystemen stammt aus dem Einsatz-Dashboard von eu-LISA vom 17. April und entspricht einer etwa fünfzehnfachen Steigerung gegenüber den 760 Kiosksystemen, die bei der ersten Inbetriebnahme im Oktober 2025 zur Verfügung standen. Die tägliche Kapazität zur Passagierabfertigung liegt nun bei über 1,6 Millionen Registrierungen pro Tag an den Außengrenzen des Schengen-Raums – genug Spielraum, um den prognostizierten Sommeransturm auch unter Berücksichtigung des ETIAS-Systems bewältigen zu können.

Hintergrund: Jeder Nicht-EU-Bürger, der eine Schengen-Außengrenze überschreitet, wird beim ersten Kontakt im EES erfasst – Fingerabdrücke, Gesichtsbild, Zeitstempel für Ein- und Ausreise. Dieses Verfahren ersetzt die Stempelung im Reisepass und erfasst die Aufenthaltsdauer automatisch im Hinblick auf die 90/180-Regel. ETIAS baut darauf auf: Es handelt sich um die Reisegenehmigung, die Fluggesellschaften beim Boarding überprüfen, noch bevor das EES Sie überhaupt erfasst.

03Wasdas für Reisende derzeit bedeutet

Falls Sie in den nächsten drei Monaten in den Schengen-Raum reisen, hier ein paar praktische Hinweise:

  • Die erstmalige Erfassung biometrischer Daten dauert 5 bis 15 Minuten. Planen Sie bei Ihrer ersten Einreise in den Schengen-Raum etwas mehr Zeit ein. Bei späteren Einreisen werden die gespeicherten biometrischen Daten verwendet, was den Vorgang erheblich beschleunigt.
  • ETIAS ist noch nicht erforderlich. Das Portal ist noch nicht freigeschaltet. Wer Ihnen derzeit Gebühren für ETIAS in Rechnung stellt, täuscht Sie entweder oder sammelt Daten zum Weiterverkauf. Es gibt nichts zu beantragen, bis die Kommission die Antragsstellung offiziell eröffnet – voraussichtlich im dritten Quartal 2026.
  • Die 90/180-Regel wird nun automatisch durchgesetzt. EES erfasst Ihre Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum automatisch. Die manuelle Berechnung anhand der Stempel, auf die sich viele Reisende verlassen, ist überholt. Wenn Sie bei früheren Reisen nahe an Ihrer Aufenthaltsgrenze waren, nutzen Sie den Rechner, bevor Sie buchen.
  • Bringen Sie einen maschinenlesbaren Reisepass mit. Einige ältere Reisepässe ohne MRZ oder Chip werden manuell bearbeitet, was zu weiteren Verzögerungen führt.

04Wasdies für die Durchsetzung von ETIAS bedeutet

Der öffentliche Standpunkt der Kommission – der am 16. April vom Sprecher des Kommissars für Inneres bekräftigt wurde – lautet, dass die weitgehende Fertigstellung des EES es ETIAS ermöglicht, von einer sechsmonatigen gegenseitigen Abhängigkeit zu einer schrittweisen Inbetriebnahme überzugehen. Nach dem aktuellen Zeitplan ergibt sich daraus in etwa folgende Abfolge:

Datum / QuartalMeilensteinStatus
10. April 2026Ziel für die vollständige Einführung von EESIm Wesentlichen erfüllt (26/29)
Q2 2026EES im Vollbetrieb, geringfügige SanierungsmaßnahmenIn Bearbeitung
Q3 2026Das ETIAS-Portal steht Antragstellern nun offenErwartet · unverändert
Q4 2026Die Durchsetzung der ETIAS-Vorschriften beginnt beim EinsteigenErwartet · unverändert
~2027Die Übergangsfrist endetErwartet · unverändert

Die Übergangsfrist, in der Reisende, die ohne gültiges ETIAS einreisen, nach Inkrafttreten der Regelung für einen begrenzten Zeitraum auf Einzelfallbasis zugelassen werden können, wird voraussichtlich weiterhin nur einige Monate und nicht mehrere Jahre betragen.

Fragen, die Leser diese Woche gestellt haben

Ändert sich dadurch, wann ich ETIAS beantragen kann?

Nein. Das 3. Quartal 2026 bleibt weiterhin der von der Kommission erwartete Zeitrahmen für die Eröffnung des Portals für Antragsteller. Wir werden diese Seite aktualisieren, sobald sich daran etwas ändert.

Ich fliege im Mai nach Frankfurt. Was ist anders?

Bei der ersten Einreise werden Ihre Daten im EES erfasst – neben der Passkontrolle werden Fingerabdrücke und ein Gesichtsscan durchgeführt. Planen Sie an der Passkontrolle 10 bis 15 Minuten mehr ein. ETIAS ist weiterhin nicht erforderlich.

Gibt es eine Möglichkeit, sich für ETIAS vorab zu registrieren?

Nein. Jede Website, die dies anbietet, betreibt entweder Spekulation oder sammelt Daten. Der einzige legitime Kanal wird das Portal der Kommission unter travel-europe.europa.eu sein – und zwar erst, sobald es online ist.

Was passiert, wenn das EES an meinem Einreisehafen ausfällt?

Es gibt Ausweichmöglichkeiten – manuelles Abstempeln und Offline-Protokollierung. Der Zutritt wird Ihnen nicht wegen eines Systemausfalls verweigert. Es kann jedoch zu Verzögerungen kommen.

Werden die EES-Daten dauerhaft gespeichert?

Nein. EES-Datensätze werden gemäß der geltenden Verordnung drei Jahre nach dem letzten Austritt aufbewahrt. Biometrische Vorlagen werden in bestimmten Fällen früher gelöscht.

Quellen

Primärquellen für diesen Artikel

eu-LISA-Dashboard zur Einführung des EES, Aktualisierung vom 17. April 2026 · Pressekonferenz der GD HOME der Europäischen Kommission, 16. April 2026 · Erklärung von Frontex zu den Grenzoperationen, 15. April 2026 · Deutsches Bundesministerium des Innern (BMI), 14. April 2026 · Französische Direction générale des étrangers en France (DGEF), 12. April 2026 · Verordnung (EU) 2017/2226 (EES) und Verordnung (EU) 2018/1240 (ETIAS).

Zuletzt aktualisiert am 20. April 2026 · Redaktionelle Überprüfung: ETIAS Guide Newsroom · Korrekturen: [email protected]