Schengen-90/100-Tage-Rechner – Tageszähler mit gleitendem Zeitfenster
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90 von 180.

Die Schengen-Regelung für Kurzaufenthalte gilt nicht als feste 90-Tage-Frist, sondern als fortlaufendes 180-Tage-Fenster, das sich mit jedem Reisetag verschiebt. Geben Sie Ihre vergangenen und geplanten Reisen ein; wir zeigen Ihnen genau, wie viele Tage Sie bereits genutzt haben, wie viele noch übrig sind und ab wann Sie die Aufenthaltsdauer überschreiten würden.

ToolFree· keine Anmeldung erforderlichDaten bleibenin Ihrem BrowserZuletzt aktualisiertam 20. April 2026
Schengen-90/180-Rechner

Deine Reisen

Geben Sie sowohl das Einreise- (Ankunfts-) als auch das Ausreisedatum (Abreisedatum) an. Die EU zählt beide Tage als volle Tage – eine Reise vom 1. bis zum 5. dauert fünf Tage, nicht vier.

    0 Reise(n)
    0
    Verbrauchte Tage

    0/90
    Reisezeitraum (±365 Tage)Fenster · Reisen · Heute
    Gleitende Kurve der Nutzungstage0 → 90 Obergrenze

    01Wiedie 90/180-Regel tatsächlich funktioniert

    Es handelt sich wahrscheinlich um die am häufigsten missverstandene Regel beim Reisen in Europa. Hier ist der genaue Wortlaut: An einem beliebigen Tag dürfen Sie in den vorangegangenen 180 Tagen nicht mehr als 90 Tage im Schengen-Raum verbracht haben. Dieser Zeitraum läuft fortlaufend – er wird täglich neu berechnet, nicht alle sechs Monate.

    Das bedeutet, dass die Antwort auf die Frage „Wie viele Tage habe ich noch?“ davon abhängt, an welchem konkreten Tag Sie diese Frage stellen. In zwei Wochen werden Tage, die heute noch in Ihrem 180-Tage-Zeitraum liegen, aus diesem herausgefallen sein; Sie haben dann mehr Spielraum. Für jeden Tag, an dem Sie sich tatsächlich im Schengen-Raum aufhalten, gilt die Regelung jedoch an diesem Tag.

    02DieMathematik, einmal erklärt

    Wähle ein beliebiges Datum – nennen wir es D. Betrachte den Zeitraum von 180 Tagen, der am Tag D endet (einschließlich). Zähle jeden Tag in diesem Zeitraum, an dem du dich physisch im Schengen-Raum aufgehalten hast. Wenn die Gesamtzahl 90 übersteigt, hast du am Tag D die Aufenthaltsdauer überschritten.

    Dieser Rechner führt diese Überprüfung für jeden Tag über einen Zeitraum von zwei Jahren durch, sodass die obige Grafik zeigt, wie Ihre Kurve der „genutzten Tage“ steigt und fällt, wenn vergangene Reisen aus dem Betrachtungszeitraum herausfallen. Die gestrichelte Linie bei 90 stellt die Obergrenze dar; wird diese überschritten, bedeutet dies eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer an diesem Datum.

    03Zählregeln, die vielen Leuten Probleme bereiten

    • Sowohl der Anreise- als auch der Abreisetag zählen. Bei einer Ankunft um 23 Uhr und einer Abreise um 6 Uhr am nächsten Morgen werden zwei Tage gezählt, nicht nur einer.
    • Ein Flughafentransit im Schengen-Raum gilt nur, wenn Sie die Passkontrolle passieren. Ein Umsteigen in Frankfurt auf dem Luftseite-Bereich zählt nicht; das Verlassen der internationalen Zone hingegen schon.
    • Nicht zum Schengen-Raum gehörende EU-Länder zählen nicht. Aufenthalte in Irland, Zypern oder dem Vereinigten Königreich sind kostenlos.
    • Die Tage, die Sie mit einem Visum für einen längeren Aufenthalt (Typ D) verbracht haben, werden nicht auf die 90 Tage angerechnet. Wenn Sie sich zuvor mit einem Studenten- oder Arbeitsvisum im Schengen-Raum aufgehalten haben und später visumfrei dorthin reisen möchten, werden diese früheren Tage nicht berücksichtigt.

    04Beispielaufgaben

    Beispiel 1. Sie haben sich vom 1. März bis zum 29. April 60 Tage im Schengen-Raum aufgehalten. Am 1. Mai möchten Sie zurückkehren. Ihr 180-Tage-Zeitraum, der am 1. Mai endet, erstreckt sich vom 3. November bis zum 1. Mai; davon haben Sie 60 Tage bereits genutzt. Sie haben noch 30 Tage Spielraum, bevor Sie die Aufenthaltsdauer überschreiten – aber denken Sie daran: Jeder weitere Tag, den Sie bleiben, wird mitgezählt.

    Beispiel 2. Zwei aufeinanderfolgende Aufenthalte von jeweils 85 Tagen innerhalb desselben Zeitraums von 180 Tagen ergeben insgesamt 170 Tage – 80 Tage mehr als erlaubt. Jeder Tag nach dem 90. Tag gilt als Überschreitung der Aufenthaltsdauer und hat entsprechende Konsequenzen.

    Beispiel 3: Bei Einreise am 1. Dezember und einem Aufenthalt von 90 Tagen bis zum 28. Februar schlägt der Versuch einer erneuten Einreise am 1. März fehl. Sie müssten warten, bis die ersten Tage Ihres Aufenthalts im Dezember abgelaufen sind, bevor Sie erneut einreisen können.

    05Interaktionmit ETIAS

    ETIAS ändert nichts an der 90/180-Regelung. Es berechtigt Sie lediglich zur Anwendung dieser Regelung – das heißt, es handelt sich um die vor der Reise zu erteilende Genehmigung, die visumfreie Kurzaufenthalte ermöglicht. Sobald Sie über ETIAS verfügen, läuft die 90/180-Regelung genauso wie bisher. Überschreitungen der Aufenthaltsdauer werden unabhängig vom ETIAS-Status geahndet.

    Häufig gestellte Fragen

    Wird die Frist zurückgesetzt, wenn ich den Schengen-Raum verlasse?

    Nein. Durch das Verlassen der Seite wird der Zähler angehalten, aber die vergangenen Tage bleiben in Ihrem Fenster sichtbar, bis sie 180 Kalendertage nach dem jeweiligen Datum aus dem Fenster verschwinden.

    Wie genau ist dieser Rechner?

    Es wendet die offizielle Methode der EU an: Für jeden Tag werden die Tage gezählt, die innerhalb des letzten Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum verbracht wurden. Es handelt sich um dieselbe Logik, die auch der Rechner der EU verwendet.

    Werden meine Daten gespeichert?

    Die Reisedaten werden ausschließlich im URL-Hash Ihres Browsers gespeichert. Es werden keine Daten an einen Server gesendet. Setzen Sie ein Lesezeichen für die Seite, um Ihre Daten zu speichern; löschen Sie den Hash, um von vorne zu beginnen.

    Was bedeutet es, sich „im Schengen-Raum“ aufzuhalten?

    Die Zeit vom Betreten der Passkontrolle bis zum Verlassen der Passkontrolle, einschließlich beider Tage. Ein Transit im luftseitigen Bereich eines Schengen-Flughafens ohne Passkontrolle zählt nicht dazu.

    Zuletzt überprüft am 20. April 2026