Beantragen Sie das ETIAS direkt auf dem offiziellen EU-Portal. Halten Sie Ihren Reisepass, eine Kredit- oder Debitkarte sowie eine E-Mail-Adresse bereit. Füllen Sie das Formular aus, zahlen Sie 20 € und warten Sie auf die E-Mail mit der Entscheidung.
Die meisten Anträge werden innerhalb weniger Minuten genehmigt. Eine Minderheit wird manuell geprüft (bis zu 96 Stunden, in seltenen Fällen bis zu 30 Tage). Beantragen Sie den Antrag mindestens 96 Stunden vor Abreise und nutzen Sie keine Websites von Drittanbietern, die ohne entsprechenden Mehrwert Aufschläge verlangen.
01BevorSie beginnen
Die Antragstellung selbst geht schnell; eine gute Vorbereitung beugt Ablehnungen vor. Bitte halten Sie Folgendes bereit:
- Ihr biometrischer Reisepass. Gültig für mindestens drei Monate über das geplante Datum Ihrer Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus und ausgestellt innerhalb der letzten zehn Jahre.
- Eine gültige E-Mail-Adresse. Die Entscheidung wird an diese Adresse gesendet. Bitte keine gemeinsame Familien-E-Mail-Adresse verwenden – nutzen Sie eine, die Sie regelmäßig abrufen.
- Eine Kredit-, Debit- oder zugelassene Online-Zahlungskarte. Die Gebühr beträgt 20 €; in anderen Währungen als Euro wird keine Gebühr erhoben.
- Reisepläne, auch wenn sie noch nicht ganz feststehen. Sie werden gefragt, in welches Schengen-Land Sie voraussichtlich zuerst einreisen werden. Eine ungefähre Angabe reicht aus; der Plan ist nicht bindend.
- Frühere Visumsablehnungen. Wenn Ihnen in den letzten zehn Jahren ein Schengen- oder EU-Visum verweigert wurde, müssen Sie dies angeben.
Nutzen Sie ausschließlich das offizielle Portal. Die Zahlung über eine Vermittlungsseite ist zwar legal, aber sinnlos: Diese Seiten erheben eine Gebühr (oft 40–80 €) und gehen mitunter unsachgemäß mit Daten um. Die Nutzung des Portals der Europäischen Kommission ist kostenlos, abgesehen von der Gebühr von 20 € selbst.
02Dieneun Schritte auf einen Blick
| Schritt | Was du tust | Typische Dauer |
|---|---|---|
| 1. Start | Öffnen Sie das offizielle ETIAS-Portal und wählen Sie das Land Ihres Reisepasses aus | 30 Sek. |
| 2. Identität | Geben Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort und Ihre Staatsangehörigkeit genau so ein, wie sie in Ihrem Reisepass stehen | 90 Sek. |
| 3. Dokument | Geben Sie die Passnummer, das Ausstellungs- und Ablaufdatum sowie das Ausstellungsland ein | 60 Sek. |
| 4. Kontakt | Wohnadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer; Aufenthaltsstatus | 90 Sek. |
| 5. Reisen | Erstes Schengen-Einreiseland; Unterkunft nach Wahl | 60 Sek. |
| 6. Hintergrund | Neun Ja/Nein-Fragen zu Vorstrafen, Abschiebung und Konfliktgebieten | 2 Min. |
| 7. Rückblick | Überprüfe alles noch einmal – Tippfehler sind der häufigste Grund für eine Ablehnung | 2 Min. |
| 8. Bezahlen | 20 € per Karte (Apple Pay / Google Pay werden unterstützt) | 60 Sek. |
| 9. Warten | Entscheidung per E-Mail. Meistens innerhalb von 10 Minuten. | Protokoll |
03JedesFeld im Detail
Identitätsfelder
Diese müssen Zeichen für Zeichen mit Ihrem Reisepass übereinstimmen. Das System gleicht die Daten zunächst anhand einer Exaktvergleichslogik mit den Datenbanken von Interpol, SIS und Europol ab. Ein fehlender Bindestrich in einem Doppelnamen löst eine manuelle Überprüfung aus.
- Nachname / Vorname – Übertragen Sie die Angaben aus der MRZ-Zeile am unteren Rand Ihres Reisepasses, falls Sie sich nicht sicher sind.
- Geburtsname – erforderlich für Antragsteller, deren Nachname sich geändert hat.
- Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland – wie in Ihrem Reisepass angegeben. In manchen Reisepässen ist der Geburtsort nicht angegeben; in diesem Fall geben Sie bitte Ihren tatsächlichen Geburtsort an.
- Staatsangehörigkeit(en) – bitte alle in der Reihenfolge des Reisepasses angeben. Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit müssen beide angeben.
Felder im Reisepass
- Passnummer – neun oder mehr Zeichen; Verwechslungen zwischen dem Buchstaben O und der Ziffer Null kommen häufig vor.
- Ausstellungsdatum / Ablaufdatum – bitte beachten Sie, dass das Ablaufdatum mindestens drei Monate nach Ihrem geplanten Austritt liegen muss.
- Ausstellendes Land/Behörde – Bundesstaat, nicht Bundesebene. Missouri, nicht die Vereinigten Staaten.
Hintergrundfragen
Neun Ja/Nein-Fragen zu folgenden Themen: schwere strafrechtliche Verurteilungen in den letzten zehn Jahren, terroristische Straftaten (zu jedem Zeitpunkt), Ausweisung oder Abschiebung aus einem beliebigen Land in den letzten zehn Jahren, Reisen in Konfliktgebiete in den letzten zehn Jahren sowie die Frage, ob gegen Sie eine Rückführungsentscheidung eines EU-Mitgliedstaats vorliegt. Eine Antwort mit „Ja“ führt nicht automatisch zu einer Ablehnung – der Fall wird zur manuellen Prüfung weitergeleitet, bei der der Kontext eine Rolle spielt.
Seien Sie ehrlich. Verheimlichte Vorfälle kommen bei der Datenbankprüfung ohnehin ans Licht. Offenlegung in Verbindung mit einer Erklärung führt in der Regel zur Genehmigung; eine nachträglich aufgedeckte Verschleierung führt fast zwangsläufig zu einer Ablehnung.
04Wielange die Genehmigung dauert
Die Frist von 96 Stunden verschafft der Kommission die nötige operative Flexibilität; in der Praxis sind die meisten manuellen Überprüfungen innerhalb eines Tages abgeschlossen. Reichen Sie Ihren Antrag mindestens vier Tage vor der Abreise ein, um sich einen zeitlichen Spielraum zu sichern, und mindestens zwei Wochen vorher, wenn Ihre Vorgeschichte kompliziert ist.
05Waslöst eine manuelle Überprüfung aus?
- Ein „Ja“ auf jede Frage zum Hintergrund. Die konkrete Frage ist entscheidend – ein Waffenvergehen aus dem Jahr 2017 und ein geringfügiger Verkehrsverstoß aus dem Jahr 2020 werden ganz unterschiedlich behandelt.
- Es liegt eine Datenabweichung im SIS oder EES vor. In der Regel lässt sich dies anhand von Unterlagen klären; gelegentlich handelt es sich um eine Verwechslung.
- Tippfehler oder Formatierungsfehler. Ein klassisches Beispiel ist ein Passablaufdatum, das im Format TT/MM angegeben ist, obwohl MM/TT erwartet wurde.
- Eine Ablehnung eines Schengen-Visums innerhalb der letzten 10 Jahre. Dies müssen Sie angeben; das System prüft den Antrag dann erneut.
- Diplomatische, Dienst- oder ungewöhnliche Reisedokumente, die nicht dem üblichen Ablauf entsprechen.
06WennIhr Antrag abgelehnt wird
In dem Ablehnungsbescheid wird der Mitgliedstaat genannt, der Ihren Fall bearbeitet hat, und das Widerspruchsverfahren für diesen Staat erläutert. In den meisten Ablehnungsbescheiden wird ein konkreter Punkt angeführt; Berichtigungsanträge (mit Belegen) sind in der Regel erfolgreich.
- Widersprüche müssen in der Regel bei den Behörden des jeweiligen Mitgliedstaats eingereicht werden, häufig in der Landessprache.
- Sie können einen neuen Antrag stellen (und die Gebühr von 20 € erneut entrichten), anstatt Widerspruch einzulegen – das geht in der Regel schneller.
- Eine Ablehnung in Ihrem ETIAS-Datensatz kann künftige Anträge erschweren; dokumentieren Sie alles.
07Nachder Genehmigung
Ihr ETIAS ist elektronisch mit Ihrem Reisepass verknüpft. Sie müssen weder einen Stempel noch eine Karte oder einen Ausdruck mit sich führen. Die Fluggesellschaften fragen das System beim Check-in ab; die Grenzbeamten tun dies bei Ihrer Ankunft. Sie erhalten eine E-Mail mit einer Referenznummer – bewahren Sie diese auf, sie ist jedoch keine Bordkarte.
Ihr ETIAS ist bis zu drei Jahre lang gültig oder bis zum Ablauf Ihres Reisepasses, je nachdem, was zuerst eintritt. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie so oft in den Schengen-Raum einreisen, wie Sie möchten, wobei jeder Aufenthalt der 90/180-Regel unterliegt. Nutzen Sie den 90/180-Rechner, um längere Aufenthalte zu planen.
Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung
Kann jemand anderes den Antrag in meinem Namen stellen?
Ja, mit Ihrer Zustimmung und unter Angabe korrekter Daten. Eltern und Erziehungsberechtigte können den Antrag für Minderjährige stellen; Reisebüros können den Antrag für ihre Kunden stellen. Sie sind für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich, auch wenn diese von einer anderen Person eingegeben werden.
Was passiert, wenn ich einen Fehler mache?
Ein bereits eingereichter Antrag kann nicht mehr geändert werden. Kleinere Fehler, die bei der automatischen Prüfung übersehen wurden, werden an der Grenze festgestellt. Wenn der Fehler die Berechtigung beeinträchtigt (falsche Passnummer, falscher Name), reichen Sie bitte einen neuen Antrag ein. Die bereits entrichtete Gebühr wird nicht erstattet.
Kann ich eine Rückerstattung bekommen?
Gebühren für abgelehnte Anträge werden nicht erstattet. Dies entspricht der Praxis bei ESTA, eVisas und anderen Reisegenehmigungssystemen weltweit.
Ist die Gebühr von 20 € wirklich die einzige Kostenposition?
Ja – auf dem offiziellen Portal. Drittanbieter erheben eigene Gebühren. Personen unter 18 und über 70 Jahren zahlen nichts.
Ich habe meinen Reisepass vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erneuert – was muss ich tun?
Beantragen Sie erneut ein neues ETIAS, das an den neuen Reisepass gebunden ist. Das alte wird automatisch ungültig.
Kann ich direkt nach der Genehmigung verreisen?
Ja. Sobald Sie die E-Mail erhalten haben, ist Ihr ETIAS gültig. Die Abfrage durch das Check-in-Personal zeigt die Genehmigung in der Regel innerhalb weniger Minuten an.
Zuletzt überprüft am 20. April 2026 · Quellen: ETIAS-Portal der Europäischen Kommission, Verordnung (EU) 2018/1240