Wir gleichen Ihren Reisepass mit den Listen in Anhang I (visumpflichtig) und Anhang II (visumfrei) der EU ab und grenzen die Ergebnisse anschließend nach Reisezweck und -dauer ein. Das Ergebnis ist deterministisch; bei gleichen Eingaben ergibt sich immer dasselbe Ergebnis.
01Sofunktioniert es
Es gibt vier mögliche Ergebnisse: ETIAS, Schengen-Visum, nationales Visum für einen längeren Aufenthalt oder keine Visumpflicht. Die Entscheidung hängt von zwei Faktoren ab: Ihrer Staatsangehörigkeit (die die Grundlage bildet) und dem Zweck Ihrer Reise (der diese Grundlage zugunsten eines nationalen Visums für einen längeren Aufenthalt außer Kraft setzen kann).
02Rechtsgrundlage
Die Verordnung (EU) 2018/1240 definiert das ETIAS-System; die Verordnung (EU) 2018/1806 legt die Listen der visumpflichtigen und visumfreien Länder fest. Beide Verordnungen sind öffentlich zugänglich und bilden die maßgeblichen Grundlagen für dieses Quiz. Bei mehrdeutigen Antworten greifen wir standardmäßig auf die konservativere Empfehlung zurück.
03Sonderfälle, die wir ausdrücklich kennzeichnen
- Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit – geben Sie bei der Antwort stets den Reisepass an, den Sie an der Grenze vorzeigen werden, und nicht den, der Ihnen mehr Rechte gewährt.
- Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung – Ihre Aufenthaltsgenehmigung ist das maßgebliche Dokument; ETIAS und Schengen-Visa gelten für Sie nicht.
- Inhaber eines Visums vom Typ D – ebenso.
- Diplomaten- und Dienstpässe – hierfür bestehen oft bilaterale Vereinbarungen; erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Außenministerium.
- Staatenlose – die genauen Bestimmungen finden Sie auf der Seite mit den Anforderungen.
04Wasnun?
Falls die Antwort „ETIAS“ lautet: Lesen Sie die Anleitung zur Antragstellung durch und bereiten Sie sich darauf vor, den Antrag zu stellen, sobald das System in Betrieb geht.
Falls die Antwort „Schengen-Visum“ lautet: Vereinbaren Sie einen Termin beim Konsulat des Landes, das Ihr Hauptreiseziel ist. Es kann Wochen dauern, bis Sie einen solchen Termin erhalten.
Falls es sich um ein nationales Visum für einen längeren Aufenthalt handelt: Beantragen Sie dieses beim Konsulat des jeweiligen Mitgliedstaats. Jedes Land regelt dies eigenständig.
Falls die Antwort lautet, dass keine weiteren Schritte erforderlich sind: Sie sind EU-/EWR-/Schweizer Staatsbürger, Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung oder bereits versichert. Gute Reise!
Häufig gestellte Fragen
Ist dieses Tool maßgeblich?
Es ist ein hervorragender erster Filter, kann jedoch nicht alle individuellen Umstände berücksichtigen (kürzlich abgelehnte Visumanträge, Vorstrafen, spezifische Bestimmungen einzelner Bundesstaaten). Nutzen Sie ihn als Orientierungshilfe für Ihre Recherchen, nicht als endgültige Entscheidungsgrundlage.
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Mein Land ist nicht aufgeführt.
Wir listen die über 100 häufigsten Nationalitäten auf. Sollte Ihre Nationalität nicht dabei sein, sehen Sie bitte in der vollständigen Referenz in Anhang I/II nach.
Zuletzt überprüft am 20. April 2026