ETIAS-Anforderungen 2026: Wer ist betroffen, wer ist davon befreit?
Säule · 01 · Anforderungen

Wer braucht ETIAS – und wer ist davon befreit?

Kurz gesagt: Wenn Sie derzeit mit Ihrem Reisepass visumfrei in den Schengen-Raum einreisen dürfen, benötigen Sie vor Ihrem Abflug eine genehmigte ETIAS-Registrierung. Wenn Sie ein Schengen-Visum benötigen oder im Besitz einer EU-Aufenthaltskarte sind, ändert sich nichts. Die Feinheiten liegen in den Sonderfällen – doppelte Staatsangehörigkeit, Minderjährige, Kreuzfahrtpassagiere und Einwohner der Überseegebiete des Schengen-Raums. Wir gehen auf jeden einzelnen Fall ein.

Lesezeit: 12 Min.Zuletzt aktualisiertam 20. April 2026Quellen: EC, Verordnung (EU) 2018/1240
Die kurze Antwort

Sie benötigen ETIAS, wenn Sie Staatsangehöriger eines der über 60 visumfreien Länder sind (Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich, Kanada, Australien, Japan, Brasilien, die meisten lateinamerikanischen und einige asiatische Staaten) und beabsichtigen, zu touristischen, geschäftlichen oder Transitzwecken oder für einen Kurzaufenthalt zum Studium in den Schengen-Raum einzureisen – für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.

Sie benötigen kein ETIAS, wenn Sie die Staatsangehörigkeit der EU, des EWR oder der Schweiz besitzen, ein gültiges Schengen-Visum, ein EU-Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (Typ D) oder eine Aufenthaltskarte eines EU-Mitgliedstaats vorweisen können. Irland, das Vereinigte Königreich und die meisten Länder des westlichen Balkans gehören überhaupt nicht zum Schengen-Raum.

Warum Sie dieser Seite vertrauen können: JedeRegel auf dieser Seite entspricht einem Artikel der Verordnung (EU) 2018/1240 oder einer offiziellen ETIAS-Mitteilung der Europäischen Kommission. Die Quellenangaben sind direkt im Text verlinkt; es werden keine Behauptungen erfunden.

01Werist berechtigt – die Liste der visumfreien Einreise für Personen über 60

ETIAS gilt für dieselben visumbefreiten Staatsangehörigkeiten, die in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1806 aufgeführt sind – also für die Länder, deren Staatsangehörige derzeit für bis zu 90 Tage ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen dürfen. Wenn Ihr Reisepass aus einem dieser Länder stammt, fallen Sie unter den Anwendungsbereich von ETIAS.

Die Liste ändert sich gelegentlich, wenn die EU neue Abkommen zur Visaliberalisierung unterzeichnet. Stand April 2026 umfasst sie unter anderem:

  • Nordamerika: Vereinigte Staaten, Kanada, Mexiko
  • Lateinamerika und Karibik: Argentinien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay, Venezuela (sowie zahlreiche Inselstaaten)
  • Europa & Großbritannien: Vereinigtes Königreich, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine
  • Naher Osten: Israel, die Vereinigten Arabischen Emirate
  • Asien-Pazifik: Australien, Brunei, Japan, Malaysia, Neuseeland, Singapur, Südkorea, Taiwan (nur für Inhaber eines Reisepasses)
  • Afrika: Mauritius, Seychellen

Die aktuelle vollständige Liste wird auf dem offiziellen ETIAS-Portal der EU geführt. Wenn Ihr Land in Anhang I – der Liste der visumpflichtigen Länder – aufgeführt ist, gilt ETIAS nicht für Sie, und Sie beantragen Schengen-Visa weiterhin wie bisher.

Ein Sonderfall, auf den hingewiesen werden sollte. Reisende aus Taiwan können ETIAS nur mit einem Reisepass nutzen, der eine Personalausweisnummer enthält. Inhaber von Notfall- oder staatenlosen Reisedokumenten fallen in der Regel weder unter ETIAS noch unter die Liste der visumfreien Länder.

02Werbenötigt kein ETIAS?

Wenn Sie…Benötigen Sie ETIAS?Was du stattdessen brauchst
Bürger der EU / des EWR / der SchweizNeinPersonalausweis oder EU-Reisepass – es gilt die Freizügigkeit
Staatsangehörige aus visumpflichtigen Ländern (Anhang I)NeinEin von einem Konsulat ausgestelltes Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (Typ C)
Inhaber eines gültigen Schengen-VisumsNeinIhr Visum ersetzt ETIAS für dessen Gültigkeitsdauer
Inhaber einer EU-Aufenthaltskarte bzw. einer EU-AufenthaltsgenehmigungNeinIhre Aufenthaltskarte ist Ihr Einreisedokument
Inhaber eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt (Typ D)NeinTyp D ersetzt sowohl ETIAS als auch das Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt
Familienangehöriger eines EU-Bürgers mit AufenthaltskarteNeinEs gilt Artikel 5 der Richtlinie 2004/38
Inhaber eines Diplomaten- oder Dienstpasses, der unter diese Regelung fälltNeinJe nach Vereinbarung; in der Regel ausgenommen
Staatsangehörige aus visumfreien Ländern, kurzer touristischer AufenthaltJaOnline bewerben, 20 €, 10 Minuten

03Reisepass-und Dokumentenvorschriften

ETIAS ist an einen bestimmten maschinenlesbaren biometrischen Reisepass gebunden. Zwei Einschränkungen sind dabei besonders wichtig:

  • Gültigkeit. Ihr Reisepass muss noch mindestens drei Monate nach dem Datum Ihrer geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig sein und darf nicht älter als zehn Jahre sein. Dies sind seit langem geltende Einreisebestimmungen für den Schengen-Raum, die durch ETIAS nicht gelockert werden.
  • Biometrischer Chip. Es werden ausschließlich elektronische (biometrische) Reisepässe akzeptiert. Notfall-Reisedokumente und einige ältere Reisepassserien sind davon ausgenommen.

Wenn Sie Ihren Reisepass erneuern, wird die Genehmigung nicht übertragen. Sie müssen einen neuen Antrag stellen – 20 €, 10 Minuten – unter Angabe der neuen Reisepassnummer. Reisen Sie nicht in der Annahme, dass „es noch funktioniert“; die Fluggesellschaft prüft dies sehr streng.

Regelung zur Haftung der Beförderungsunternehmen. Fluggesellschaften und Fährbetreiber überprüfen den ETIAS-Status vor dem Einsteigen mithilfe von Abfragesystemen der EU. Wenn Sie ohne ETIAS erscheinen – oder mit einem ETIAS, das an Ihren alten Reisepass gebunden ist –, wird Ihnen das Einsteigen verweigert. Sie gelangen gar nicht erst an die Grenze, um zu protestieren.

04Minderjährigeund Senioren: Wer zahlt, wer nicht

Für Reisende unter 18 Jahren und Reisende ab 70 Jahren entfällt die Antragsgebühr in Höhe von 20 Euro. Alle Personen dieser Gruppen benötigen weiterhin ein ETIAS – die Befreiung gilt nur für die Gebühr.

Konkret bedeutet das, dass eine vierköpfige Familie – zwei Erwachsene und zwei Kinder – insgesamt 40 € zahlt. Ein mitreisender Großelternteil zahlt nichts. Jeder Reisende reicht einen eigenen Antrag ein: ETIAS ist an einen Reisepass gebunden, und Kinderpässe gelten genauso wie die von Erwachsenen.

Anmeldung für ein Nebenfach

Ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter füllt den Antrag im Namen des Kindes unter Angabe des Reisepasses und der persönlichen Daten des Kindes aus. Die eigene Einwilligung des Elternteils ist separat erforderlich. Kleinkinder mit eigenem Reisepass benötigen ebenfalls eine ETIAS-Genehmigung.

05Personen mit doppelterStaatsangehörigkeit

Faustregel: Reisen Sie mit dem Reisepass in den Schengen-Raum ein, der für Sie am besten geeignet ist. Wenn Sie sowohl einen EU- als auch einen Nicht-EU-Reisepass besitzen, verwenden Sie den EU-Reisepass. Sie werden dann wie ein EU-Bürger behandelt, ETIAS spielt keine Rolle und Sie sparen sich die Gebühr.

Wenn Sie zwei Nicht-EU-Reisepässe besitzen, wählen Sie denjenigen, der derzeit länger gültig ist – und denken Sie daran, dass das von Ihnen beantragte ETIAS mit dem Reisepass übereinstimmen muss, mit dem Sie tatsächlich reisen. Wenn Sie den Antrag mit Reisepass A stellen und mit Reisepass B an Bord gehen, schlägt die Überprüfung fehl.

06Einwohnerder EU-Mitgliedstaaten

Wenn Sie über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder ein Langzeitvisum eines EU- oder Schengen-Landes verfügen, benötigen Sie bei der Wiedereinreise in den Schengen-Raum kein ETIAS. Ihre Karte gilt als Einreisedokument. Dies gilt auch für britische und US-amerikanische Staatsbürger, die beispielsweise ein portugiesisches D7-Visum oder einen französischen „Titre de séjour“ besitzen.

Entscheidend ist ein gültiger Aufenthaltstitel, nicht ein laufendes Verfahren. Wenn Ihre Aufenthaltsgenehmigung gerade verlängert wird und Sie den Schengen-Raum verlassen haben, sollten Sie die Empfangsbestätigung für den Verlängerungsantrag mit sich führen und sich vor Reiseantritt beim Konsulat des jeweiligen Mitgliedstaats erkundigen.

07Randfälle

Kreuzfahrtpassagiere

Wenn Ihr Kreuzfahrtschiff in einem Schengen-Hafen anlegt und Sie von Bord gehen, betreten Sie technisch gesehen das Schengen-Gebiet – ETIAS gilt. Wenn die Kreuzfahrt in einem Schengen-Hafen (z. B. Barcelona) beginnt, benötigen Sie ETIAS bereits für die Einschiffung. Die einzige echte Ausnahme bilden Transfers im Luftbereich von Schengen-Flughäfen ohne Passkontrolle.

Transitpassagiere

Für den Transit im Luftbereich (ohne Passkontrolle) ist kein ETIAS erforderlich. Für den Transit an Landgrenzen sowie für jeden Transit, bei dem der Sicherheitsbereich verlassen wird – beispielsweise für eine Übernachtung –, ist ein ETIAS erforderlich.

Fähr- und Bahnreisende

Es gilt dieselbe Regelung wie beim Fliegen: Bei Schiffen und Zügen mit Direktverbindungen zu den Schengen-Außengrenzen wird ETIAS beim Einsteigen überprüft.

Journalisten, Studenten, Arbeitnehmer

Für kurzfristige Aufenthalte (unter 90 Tagen und im Rahmen der Bestimmungen Ihres Heimatlandes) sind Sie durch ETIAS abgedeckt. Für längere Aufenthalte zum Arbeiten oder Studieren benötigen Sie ein nationales Schengen-Visum (Typ D) oder eine Aufenthaltsgenehmigung des Ziellandes. ETIAS kann diese nicht ersetzen.

Häufig gestellte Fragen zu den ETIAS-Anforderungen

Brauche ich ETIAS, wenn ich bereits ein Schengen-Visum habe?

Nein. Ein gültiges Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt hat Vorrang. Wenn Ihr Visum während Ihrer Reise abläuft, benötigen Sie für diese Reise dennoch kein ETIAS – wohl aber für spätere visumfreie Reisen.

Mein Land ist von der Visumpflicht befreit, gehört aber nicht zur EU – brauche ich ETIAS?

Ja. ETIAS wurde speziell für visumbefreite Nicht-EU-Bürger entwickelt. Wenn Sie mit Ihrem Reisepass derzeit ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen dürfen, benötigen Sie ab Einführung von ETIAS eine ETIAS-Genehmigung.

Was ist mit meinem irischen Reisepass?

Irische Staatsbürger sind EU-Bürger. Kein ETIAS. Beachten Sie, dass Irland selbst nicht zum Schengen-Raum gehört, was jedoch für Ihren eigenen Status irrelevant ist.

Gilt ETIAS auch für Überseegebiete?

Nein. Französisch-Guayana, Réunion, die Kanarischen Inseln und andere Überseegebiete haben ihre eigenen Vorschriften. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Bestimmungen der jeweiligen Gebiete.

Kann ich Widerspruch einlegen, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Ja. In dem Ablehnungsbescheid wird der für Ihren Fall zuständige Mitgliedstaat genannt und das Widerspruchsverfahren erläutert, das je nach Staat unterschiedlich ist. Die meisten Entscheidungen werden innerhalb weniger Minuten getroffen; Ablehnungen sind selten (voraussichtlich unter 3 %) und beruhen in der Regel auf Unstimmigkeiten in den Daten.

Wie früh sollte ich mich bewerben?

Mindestens 96 Stunden vor Reiseantritt. Die meisten Genehmigungen werden innerhalb weniger Minuten erteilt, doch in seltenen Fällen kann eine manuelle Prüfung bis zu 30 Tage dauern. Reichen Sie den Antrag nicht im Taxi auf dem Weg zum Flughafen ein.

Zuletzt überprüft am 20. April 2026 · Quellen: ETIAS-Unterlagen der Europäischen Kommission; Verordnung (EU) 2018/1240