- Für Reisen in 30 europäische Länder ist ein ETIAS erforderlich: die 29 Mitgliedstaaten des Schengen-Raums sowie Zypern.
- Ein einziges ETIAS-Verfahren gilt für alle 30 Länder – Sie müssen nicht für jedes Land einen separaten Antrag stellen.
- Wichtige Ausnahmen: das Vereinigte Königreich (hat eine eigene britische ETA), Irland (gehört nicht zum Schengen-Raum) und europäische Kleinstaaten (Monaco, San Marino, Vatikanstadt), die die Bestimmungen des jeweiligen Nachbarlandes anwenden.
- ETIAS gilt nur für Kurzaufenthalte zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken sowie für Transitaufenthalte (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen). Für längere Aufenthalte ist ein nationales Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung des jeweiligen Landes erforderlich.
- Die Liste ist durch eine EU-Verordnung festgelegt – sie hängt nicht von Ihrer Staatsangehörigkeit ab.
01Dievollständige Liste der ETIAS-Länder
Alle 30 Länder, in denen ab dem vierten Quartal 2026 ein ETIAS erforderlich sein wird:
Ein einziges ETIAS gilt für alle 30 Länder. Sie müssen nicht für jedes Land einen separaten Antrag stellen. Eine einzige Genehmigung im Wert von 20 €, die an Ihren Reisepass gebunden und drei Jahre lang gültig ist, gilt überall auf dieser Liste. Für eine zweiwöchige Europareise mit Stationen in Paris, Rom, Barcelona und Amsterdam benötigen Sie nur ein einziges ETIAS.
02Westeuropa
Die wichtigsten Reiseziele in Westeuropa – Frankreich, Deutschland, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Österreich – gehören alle zum ETIAS-Raum. Die Schweiz und Liechtenstein sind zwar keine EU-Mitglieder, gehören aber zum Schengen-Raum und verlangen ebenfalls ein ETIAS.
- Frankreich. 89 Millionen Besucher pro Jahr – weltweit die meisten. Paris, die Côte d’Azur, das Loire-Tal, die Alpen. ETIAS erforderlich.
- Deutschland. Wichtige Drehkreuze in Frankfurt, München und Berlin. Geschäftsreisen und Tourismus sind gleichermaßen stark vertreten. ETIAS erforderlich.
- Niederlande. Amsterdam ist eine der meistbesuchten Touristenstädte Europas. Schiphol ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt. Für den Transit mit Passkontrolle ist ein ETIAS erforderlich.
- Belgien. Brüssel als Ziel für Politik und Wirtschaft; Brügge und Gent für den Tourismus. ETIAS erforderlich.
- Luxemburg. Klein, aber ein beliebtes Ziel für Geschäftsreisen. ETIAS erforderlich.
- Österreich. Wien, Salzburg, die Alpen. Starker Wintersportmarkt. ETIAS erforderlich.
- Schweiz. Nicht EU-Mitglied, aber im Schengen-Raum. Zürich, Genf, Alpenorte. ETIAS erforderlich.
- Liechtenstein. Kleinstaat zwischen der Schweiz und Österreich. ETIAS erforderlich (in der Praxis über die Schweizer oder österreichische Grenze).
03Südeuropa und der Mittelmeerraum
Dies ist die ETIAS-Zielregion mit den höchsten Besucherzahlen – Italien, Spanien, Griechenland, Portugal und die Mittelmeerinseln gehören zu den meistbesuchten Ländern der Welt.
- Italien. Rom, Florenz, Venedig, Mailand, die Amalfiküste. Rund 65 Millionen internationale Besucher pro Jahr. ETIAS erforderlich.
- Spanien. Über 80 Millionen Besucher – Madrid, Barcelona, Sevilla, die Costa del Sol, die Balearen, die Kanarischen Inseln. Alle spanischen Gebiete fallen unter das ETIAS-System. Erforderlich.
- Portugal. Lissabon, Porto, die Algarve, die Azoren, Madeira. Ein aufstrebendes Reiseziel für digitale Nomaden. ETIAS erforderlich.
- Griechenland. Athen, die griechischen Inseln (Santorini, Mykonos, Kreta, Rhodos). Vor allem im Sommer. ETIAS erforderlich.
- Malta. Kleine Insel, großer Markt für Kreuzfahrtschiffe und Kurzurlaube. ETIAS erforderlich.
- Zypern. Teil der EU, aber noch nicht vollständig dem Schengen-Raum beigetreten. Gemäß der Verordnung weiterhin ein ETIAS-Land – das einzige Nicht-Schengen-Land auf der Liste. ETIAS erforderlich.
- Slowenien. Eine Mischung aus Alpen und Mittelmeerraum; Bleder See, Ljubljana. ETIAS erforderlich.
- Kroatien. Seit 2023 Mitglied des Schengen-Raums; Dubrovnik, Split, die Halbinsel Istrien. ETIAS erforderlich.
04NordischeLänder
Alle fünf nordischen Länder gehören zum Schengen-Raum, wobei Dänemark, Schweden und Finnland EU-Mitglieder sind, Island und Norwegen hingegen nicht.
- Dänemark. Kopenhagen ist der wichtigste Knotenpunkt; Aarhus und Aalborg sind wichtige Wirtschaftsstandorte. ETIAS erforderlich.
- Schweden. Stockholm, Göteborg; außerdem eine aufstrebende Tourismusbranche im hohen Norden (Lappland, Nordlichter). ETIAS erforderlich.
- Norwegen. Nicht in der EU, aber im Schengen-Raum. Fjorde, Bergen, Oslo, Tromsø. ETIAS erforderlich.
- Finnland. Helsinki als Drehscheibe; Lappland für den Wintertourismus. ETIAS erforderlich.
- Island. Nicht in der EU, aber im Schengen-Raum. Reykjavík und die Ringstraße. ETIAS erforderlich.
05 Mittel-und Osteuropa
Die 2004 und später der EU beigetretenen Länder gehören nun alle zum Schengen-Raum und fallen somit unter ETIAS:
- Polen. Warschau, Krakau. ETIAS erforderlich. Die ETIAS-Zentraleinheit hat ihren Sitz in Warschau im Hauptquartier von Frontex.
- Tschechien. Prag gehört zu den zehn beliebtesten Reisezielen Europas. ETIAS erforderlich.
- Slowakei. Bratislava, Hohe Tatra. ETIAS erforderlich.
- Ungarn. Budapest als wichtiger Dreh- und Angelpunkt in Mitteleuropa. ETIAS erforderlich.
- Estland. Tallinn, eine der digital fortschrittlichsten kleinen Hauptstädte Europas. ETIAS erforderlich.
- Lettland. Riga und die Ostseeküste. ETIAS erforderlich.
- Litauen. Vilnius, Kaunas. ETIAS erforderlich.
- Bulgarien. Sofia, Schwarzmeerküste. Beitritt zum Schengen-Raum im Jahr 2025. ETIAS erforderlich.
- Rumänien. Bukarest, Siebenbürgen. Beitritt zum Schengen-Raum im Jahr 2025. ETIAS erforderlich.
06 Länder, in denen kein ETIAS erforderlich ist
Mehrere europäische Länder sind nicht Teil von ETIAS, entweder weil sie gar nicht zur EU/zum Schengen-Raum gehören oder weil sie eigene Regelungen haben. Die häufigsten Missverständnisse:
| Land | Status | Was du stattdessen brauchst |
|---|---|---|
| Vereinigtes Königreich | Ist 2020 aus der EU ausgetreten; gehört nicht zum Schengen-Raum | UK ETA (20 £, separates System – gilt für visumfreie Staatsangehörige) |
| Irland | In der EU, aber nicht im Schengen-Raum | Bestehende Visumbefreiungsregelungen; kein ETIAS-Äquivalent erforderlich |
| Albanien, Serbien, Bosnien, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro | Westbalkanländer, die nicht der EU angehören | Länderspezifische Bestimmungen; für Staatsangehörige der meisten westlichen Länder gilt generell Visumfreiheit |
| Andorra | Weder EU noch Schengen; ein Kleinstaat | Einreise über Spanien oder Frankreich; in der Praxis ist hierfür ein ETIAS-Zugang erforderlich |
| Monaco, San Marino, Vatikanstadt | Kleinststaaten mit offenen Grenzen zu Frankreich bzw. Italien | ETIAS für das umliegende Land, keine gesonderte Genehmigung für Monaco, San Marino und den Vatikan |
| Türkei | Nicht EU, nicht Schengen; eigenständiges E-Visum-System | Türkisches E-Visum für berechtigte Staatsangehörige |
| Russland, Weißrussland | Nicht in der EU oder im Schengen-Raum; für die meisten ist ein Visum erforderlich | Vollständiges russisches oder belarussisches Visum |
| Moldawien, Ukraine, Georgien | Nicht EU-Mitglied; für einige gilt Visumfreiheit | Länderspezifische Vorschriften |
Die Kombireise Großbritannien–Europa. Eine beliebte Reiseroute verbindet London mit Paris oder Rom. Für visumbefreite Reisende sind hierfür nun zwei separate Genehmigungen erforderlich: eine britische ETA (20 £) für den Aufenthalt in Großbritannien und ein ETIAS (20 €) für den Aufenthalt im Schengen-Raum. Es handelt sich um voneinander unabhängige Systeme, die separat beantragt werden müssen.
07LänderspezifischeInformationen zu ETIAS
Zwar gelten für alle 30 Länder dieselben ETIAS-Regeln, doch gibt es länderspezifische Besonderheiten, die man kennen sollte – insbesondere hinsichtlich der Abläufe bei der ersten Einreise, der Besonderheiten bei der Registrierung im EES und der Wartezeiten an den Grenzen beliebter Reiseziele. Wir erstellen derzeit eigene Seiten für jedes wichtige ETIAS-Land:
- Frankreich – in Kürze · höchstes Besucheraufkommen, rege Anmeldungen für Paris-CDG
- Italien – in Kürze · Details zu den Eintrittspreisen in Rom, Mailand und Venedig
- Spanien – in Kürze · einschließlich der Kanarischen Inseln und der Balearen
- Deutschland – in Kürze · Frankfurt als wichtiger Verkehrsknotenpunkt
- Griechenland – in Kürze · Tipps für die Sommerzeit
- Portugal – in Kürze verfügbar · einschließlich der Azoren und Madeira
Häufig gestellte Fragen zu den ETIAS-Ländern
In wie vielen Ländern ist ETIAS erforderlich?
30 – die 29 Mitgliedstaaten des Schengen-Raums sowie Zypern. Ein einziger ETIAS-Antrag gilt für alle diese Länder.
Gilt ETIAS auch für das Vereinigte Königreich?
Nein. Das Vereinigte Königreich ist 2020 aus der EU ausgetreten und gehört nicht zum Schengen-Raum. Für Reisen nach Großbritannien gilt stattdessen das britische ETA-System, das unabhängig von ETIAS ist.
Gilt ETIAS auch für Irland?
Nein. Irland ist zwar Mitglied der EU, gehört aber nicht zum Schengen-Raum, sodass ETIAS keine Anwendung findet. Irland behält seine bestehenden Visumbefreiungsregelungen für Staatsangehörige der meisten westlichen Länder bei.
Benötige ich für jedes Land, das ich besuche, eine eigene ETIAS-Genehmigung?
Ein einziges ETIAS-Antragsformular und eine Gebühr von 20 € gelten für alle 30 Länder. Sie können auf derselben Reise eine beliebige Kombination dieser Länder besuchen, ohne zusätzliche Anträge stellen zu müssen.
Was ist mit europäischen Kleinstaaten wie Monaco oder der Vatikanstadt?
Kleinststaaten mit offenen Grenzen zu einem Schengen-Nachbarn (Monaco zu Frankreich, San Marino und der Vatikan zu Italien) fallen faktisch unter die ETIAS-Pflicht des umliegenden Landes. Sie müssen keinen separaten Antrag stellen; Sie benötigen lediglich ein ETIAS für das Land, über das Sie einreisen.
Gehört Zypern zum Schengen-Raum?
Noch nicht – Zypern ist zwar Mitglied der EU, aber noch nicht vollständig dem Schengen-Raum beigetreten. Dennoch gilt ETIAS gemäß der Verordnung auch für Zypern, wodurch es das einzige Nicht-Schengen-Land auf der Liste ist.
Gilt ETIAS auch für Bulgarien und Rumänien?
Ja. Beide Länder sind 2025 dem Schengen-Raum beigetreten und fallen ab der Einführung im vierten Quartal 2026 unter das ETIAS-System.
Was passiert, wenn ich zuerst ein Nicht-ETIAS-Land besuche und dann in den Schengen-Raum einreise?
Für die Einreise in den Schengen-Raum benötigen Sie weiterhin eine ETIAS-Genehmigung, unabhängig davon, von wo aus Sie geflogen sind. Die Genehmigung wird beim Einsteigen in den Flug in den Schengen-Raum (oder vor der Schengen-Grenze auf dem Land- oder Seeweg) überprüft. Ihre vorherigen Zwischenstopps ändern daran nichts.
Quellen
Europäische Kommission – Offizielles ETIAS-Portal, travel-europe.europa.eu · Verordnung (EU) 2018/1240 zur Einrichtung von ETIAS · Beschlüsse des Europäischen Rates zur Schengen-Erweiterung (Bulgarien, Rumänien 2025) · Britisches Innenministerium – Überblick über das britische ETA-Programm · Leitfaden des Irish Naturalisation and Immigration Service (INIS).
Zuletzt aktualisiert am 21. April 2026 · Redaktionelle Überprüfung: ETIAS Guide Newsroom · Korrekturen: corrections@etiasapply.eu.com