ETIAS-Anforderungen: Reisepass, Dokumente und Checkliste zur Einreiseberechtigung (2026)
Leitfaden zu den Säulen · Checkliste für die Anforderungen

ETIAS-Anforderungen: Die vollständige Checkliste für 2026 vor der Antragstellung

ETIAS ist ein kurzes Online-Formular – doch es erfolgt ein Abgleich mit sieben EU- und internationalen Datenbanken, und die Angaben sind entscheidend. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen genau, was Sie vor dem Start benötigen: Reisepassvorschriften, Teilnahmeberechtigung nach Staatsangehörigkeit, die Dokumentencheckliste und die Ausnahmen, die bedeuten, dass für Sie ganz andere Verfahren gelten.

Kategorie: Leitfaden Quellen: EC, Verordnung 2018/1240 Lesezeit: 9Min. Zuletzt aktualisiertam 21. April 2026
Kurzfassung · Die Anforderungen in 20 Sekunden
  • Sie benötigen ETIAS, wenn Sie einen Reisepass aus einem der 59 visumfreien Länder besitzen – darunter die USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan und die meisten Länder Lateinamerikas.
  • Ihr Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein und noch mindestens 3 Monate über Ihre geplante Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein.
  • Du benötigst eine E-Mail-Adresse, eine Zahlungsmethode, die Vornamen deiner Eltern und das Land, in das du zunächst einreisen möchtest.
  • Sie benötigen kein ETIAS, wenn Sie EU-Bürger sind, eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen und mit einem EU-Reisepass einreisen, Inhaber eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt sind oder Staatsangehöriger eines visumpflichtigen Landes sind (diese benötigen stattdessen ein vollwertiges Schengen-Visum).
  • Jeder Reisende benötigt einen eigenen Antrag – auch Kinder. Personen unter 18 Jahren und über 70 Jahren sind von der Gebühr in Höhe von 20 € befreit, benötigen aber dennoch eine genehmigte ETIAS-Genehmigung.

01Werist zur ETIAS-Registrierung berechtigt?

ETIAS richtet sich an Staatsangehörige von Ländern, die bereits visumfrei für Kurzaufenthalte in den Schengen-Raum einreisen dürfen. Wenn Sie mit Ihrem Reisepass heute ohne vorherige Beantragung nach Frankreich, Deutschland, Italien oder Spanien einreisen können, nutzen Sie ab dem vierten Quartal 2026 stattdessen ETIAS. Wenn für Ihren Reisepass bereits ein Schengen-Visum (ein vom Konsulat ausgestelltes Dokument) erforderlich ist, gilt ETIAS nicht für Sie – Sie behalten das Visumverfahren bei.

Zu den 59 visumfreien Ländern und Gebieten, deren Staatsangehörige ein ETIAS benötigen, gehören:

  • Nordamerika und Ozeanien: Vereinigte Staaten, Kanada, Australien, Neuseeland
  • Großbritannien und britische Überseegebiete: Vereinigtes Königreich, Sonderverwaltungszone Hongkong, Sonderverwaltungszone Macau (Inhaber eines britischen Übersee-Staatsangehörigkeitsausweises müssen einen anderen Weg einschlagen)
  • Industrieländer Asiens: Japan, Südkorea, Singapur, Taiwan, Israel, Vereinigte Arabische Emirate, Brunei
  • Lateinamerika: Argentinien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay, Venezuela
  • Karibik: Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Dominica, Grenada, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent, Trinidad und Tobago
  • Europa (Nicht-EU-Länder): Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine
  • Pazifik: Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Palau, Samoa, Salomonen, Timor-Leste, Tonga, Tuvalu
  • Afrika & Indischer Ozean: Mauritius, Seychellen

Die vollständige Liste wird von der Europäischen Kommission geführt und ändert sich gelegentlich – der Visumbefreiungsstatus bestimmter Länder kann ausgesetzt oder hinzugefügt werden. So ist beispielsweise der Visumbefreiungsstatus von Vanuatu derzeit ausgesetzt, was bedeutet, dass Inhaber eines vanuatischen Reisepasses ein reguläres Schengen-Visum benötigen und kein ETIAS.

Sie sind nicht zur Teilnahme am ETIAS berechtigt, wenn: Sie einen EU- oder EWR-Pass (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) besitzen – Ihre Freizügigkeitsrechte bleiben unverändert; Sie bereits ein Schengen-Visum benötigen; Sie im Besitz eines gültigen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt oder einer Aufenthaltsgenehmigung sind, die von einem Schengen-Staat ausgestellt wurde; oder Sie Doppelstaatsbürger sind und mit Ihrem EU-Pass nach Europa einreisen.

02Reisepassvorschriften

Ihr ETIAS ist elektronisch mit einer bestimmten Passnummer verknüpft. Für die Gültigkeit des Reisepasses gelten zwei Regeln:

  • Der Reisepass muss zum Zeitpunkt Ihrer Einreise in den Schengen-Raum innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum, nicht das Ablaufdatum.
  • Gültig für mindestens 3 Monate über das geplante Datum Ihrer Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus.

Die 10-Jahres-Regel betrifft mehr britische Reisende als fast jede andere Änderung seit dem Brexit, da das britische Passamt in der Vergangenheit die verbleibende Gültigkeitsdauer des vorherigen Passes um bis zu 9 Monate hinzurechnete. Das Ablaufdatum eines britischen Passes kann somit mehr als 10 Jahre nach dem Ausstellungsdatum liegen. Grenzbeamte prüfen das Ausstellungsdatum, nicht das Ablaufdatum – und verweigern die Einreise, wenn der Pass älter als 10 Jahre ist, unabhängig davon, was im Ablaufdatum angegeben ist.

Bei US-Pässen ist es einfacher: Sie werden mit einer Gültigkeitsdauer von genau 10 Jahren ausgestellt, ohne dass die Gültigkeit verlängert werden kann. Die Regel, wonach die Gültigkeit mindestens drei Monate über das Ausreisedatum hinausreichen muss, ist für Amerikaner die größte Hürde.

Maximales Alter bei der Ausstellung des Reisepasses
10 Jahre
Mindestgültigkeitsdauer nach Ablauf
3 Monate
Muss maschinenlesbar sein
Ja
Chip/biometrische Daten bevorzugt
Ja

03Checkliste für Unterlagenund Informationen

Der ETIAS-Antrag ist ein Online-Formular und keine Einreichung von Unterlagen – Sie müssen jedoch bestimmte Informationen bereithalten, bevor Sie beginnen, da die Sitzung sonst abläuft. Halten Sie diese Informationen bereit, bevor Sie das Portal öffnen:

Aus Ihrem Reisepass

  • Vollständiger Name genau so, wie er auf der Datenseite angegeben ist (einschließlich Mittelnamen, Bindestrichen und diakritischen Zeichen)
  • Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht
  • Aktuelle Staatsangehörigkeit – sowie alle weiteren Staatsangehörigkeiten
  • Passnummer, Ausstellungsland, Ausstellungsdatum, Ablaufdatum

Persönliche Daten

  • Wohnadresse (Straße, Ort, Postleitzahl, Land)
  • Die E-Mail-Adresse, die Sie tatsächlich lesen – hier landet die Entscheidung
  • Telefonnummer
  • Die Vornamen beider Elternteile, wie sie in offiziellen Unterlagen angegeben sind (dies ist einer der häufigsten Gründe für eine manuelle Überprüfung, wenn die Angaben nicht einheitlich sind)

Reiseinformationen

  • Das Land, in das Sie zuerst einreisen möchten – Sie können auch andere Länder besuchen, dies dient lediglich der Erfassung der Grenzübertritte
  • Beruf und Arbeitgeber (nur grundlegende Angaben)
  • Bildungsniveau

Hintergrundinformationen

  • Ehrliche Antworten auf Ja/Nein-Fragen zu früheren Verurteilungen wegen bestimmter schwerer Straftaten
  • Reisen in Konfliktgebiete in den letzten 10 Jahren
  • Etwaige frühere EU-Ausweisungsbescheide

Zahlung

  • Eine gültige Visa-, Mastercard- oder American Express-Karte oder Apple Pay / Google Pay. Die Gebühr beträgt 20 € pro Antragsteller (siehe unsere Kostenaufstellung).

Eines wird in dem Formular nicht verlangt: Nachweise über Flüge, Hotelbuchungen, Reiseversicherungen oder finanzielle Mittel. ETIAS ist eine Sicherheitsüberprüfung vor Reiseantritt, kein Visumantrag. Die Unterlagen, die ein Schengen-Visumkonsulat verlangen würde – Kontoauszüge, Einladungsschreiben, Rückflugticket – sind bei ETIAS nicht erforderlich.

04Anforderungenan Familien und Kinder

Jeder Reisende benötigt sein eigenes ETIAS, unabhängig vom Alter. Es gibt keinen Sammelantrag für Familien. Praktische Auswirkungen:

  • Kinder unter 18 Jahren beantragen den Pass auf dieselbe Weise wie Erwachsene, und zwar unter Angabe ihres eigenen Reisepasses. Die Gebühr von 20 € entfällt, das Formular muss jedoch trotzdem ausgefüllt und genehmigt werden. Eltern oder Erziehungsberechtigte füllen den Antrag für das Kind aus.
  • Senioren über 70 reichen ebenfalls einen eigenen Antrag ein und zahlen nichts – müssen aber dennoch genehmigt werden.
  • Kleinkinder, die mit einem eigenen Reisepass reisen (erforderlich für internationale Reisen), benötigen ab Geburt ein eigenes ETIAS.
  • Familienangehörige von EU-Bürgern, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, können ein spezielles gebührenfreies Verfahren in Anspruch nehmen, für das jedoch entsprechende Nachweise erforderlich sind – diese Kategorie ist eng gefasst und wird in der Regel von Nicht-EU-Ehepartnern von EU-Bürgern genutzt.

Wenn Sie als vierköpfige Familie – zwei Erwachsene und zwei Kinder – reisen, müssen Sie vier separate ETIAS-Anträge stellen, von denen zwei kostenlos sind, aber dennoch genehmigt werden müssen. Alle vier Genehmigungen werden beim Boarding der Fluggesellschaft unabhängig voneinander überprüft.

05In welchen Fällenist ETIAS erforderlich?

ETIAS gilt für 30 europäische Länder – die 29 Mitgliedstaaten des Schengen-Raums sowie Zypern (das zwar zur EU gehört, aber noch nicht dem Schengen-Raum angehört):

ATAustria
BEBelgien
BGBulgarien
HRCroatia
CYZypern
CZTschechien
DKDänemark
EEEstland
FIFinland
Frankreich
DEDeutschland
GRGriechenland
HUUngarn
Island
ITItalien
LVLettland
Liechtenstein
LTLithuania
LUXEMBURG
MTMalta
NLNiederlande
NEINNorwegen
PLPolen
PTPortugal
RORomania
SKSlowakei
SISSlowenien
ESSpanien
SESweden
CHSchweiz

Bemerkenswerte Ausnahmen vom ETIAS-Raum: das Vereinigte Königreich (hat die EU verlassen; verfügt über ein eigenes ETA-System), Irland (gehört zur EU, aber nicht zum Schengen-Raum) sowie europäische Kleinstaaten wie Monaco, San Marino und die Vatikanstadt (die die Grenzregelungen des jeweiligen Nachbarlandes anwenden).

06DieAufenthaltsdauer von 90/180 Tagen gilt weiterhin

Der Besitz eines ETIAS-Zulassungscodes ändert nichts an Ihrer Aufenthaltsdauer. Die Schengen-Regel „90/180“ bleibt in Kraft: Sie dürfen sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen maximal 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Da das EES (Einreise-/Ausreisesystem) seit April 2026 in Betrieb ist, wird dies automatisch erfasst – jede Ein- und Ausreise wird mit einem Zeitstempel in Ihrem Reisepass vermerkt, und die Zählung wird an der Grenze durchgesetzt.

Wenn Sie voraussichtlich länger als 90 Tage bleiben, ist ETIAS nicht das richtige Instrument. Sie benötigen eines der folgenden:

  • Ein von einem bestimmten Schengen-Staat ausgestelltes Visum für einen längeren Aufenthalt (Typ D)
  • Eine Aufenthaltsgenehmigung für Arbeit, Studium, Familienzusammenführung oder Ruhestand
  • Mehrere einzelne Kurzaufenthalte, die zeitlich so gestaffelt sind, dass das 90/180-Fenster eingehalten wird

Wenn Sie bei früheren Reisen bereits fast die Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum ausgeschöpft haben, nutzen Sie vor der Buchung unseren 90/180-Rechner.

Häufig gestellte Fragen zu den ETIAS-Anforderungen

Brauche ich ETIAS, wenn ich nur auf der Durchreise durch Europa bin?

Ja, wenn Ihr Transit eine Passkontrolle beinhaltet – zum Beispiel bei einem Umsteigen in Frankfurt, Amsterdam oder Paris mit einem Anschlussflug, der den internationalen Transitbereich verlässt. Für einen Transit, der ausschließlich im Luftbereich stattfindet, ist in der Regel kein ETIAS erforderlich; erkundigen Sie sich jedoch bei Ihrer Fluggesellschaft, da viele Flugstrecken die Schengen-Grenze überqueren.

Was ist, wenn ich die Vornamen meiner Eltern nicht kenne?

Geben Sie ein, was Sie haben, und nutzen Sie das Kommentarfeld für Erläuterungen. Das Formular lehnt Ihren Antrag nicht ab, wenn diese Angaben fehlen, aber widersprüchliche Angaben in verschiedenen Anträgen können eine manuelle Überprüfung nach sich ziehen.

Brauche ich ein Rückflugticket, um mich zu bewerben?

Nein. Im Rahmen von ETIAS werden keine Flugbuchungen, Hotelreservierungen, Versicherungen oder Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel verlangt. Dies sind Anforderungen für das Schengen-Visum, nicht für ETIAS.

Muss mein Reisepass biometrisch sein?

Er muss maschinenlesbar sein (mit dem standardmäßigen MRZ-Bereich am unteren Rand der Datenseite). Biometrische Reisepässe mit Chip werden dringend empfohlen – sie beschleunigen die biometrische Registrierung im EES an der Grenze. Nicht-biometrische Reisepässe funktionieren zwar für ETIAS selbst, führen jedoch zu Verzögerungen an der Grenze.

Benötigen Kinder ein ETIAS?

Ja. Jeder Reisende benötigt eine eigene ETIAS-Genehmigung, unabhängig vom Alter. Antragsteller unter 18 Jahren sind von der Gebühr in Höhe von 20 € befreit, müssen jedoch dennoch einen ausgefüllten und genehmigten Antrag vorlegen.

In welchen Ländern ist ETIAS erforderlich?

30 europäische Länder: die 29 Mitgliedstaaten des Schengen-Raums sowie Zypern. Die vollständige Liste finden Sie oben im Abschnitt „Länder“ oder auf unserer speziellen Seite zu den ETIAS-Ländern.

Kann ich ETIAS beantragen, wenn ich vorbestraft bin?

Ja – eine Vorstrafe führt nicht automatisch zu einem Ausschluss. Sie müssen die Fragen zur Person ehrlich beantworten. Bei einer „Ja“-Antwort wird eine manuelle Überprüfung durch die ETIAS-Zentraleinheit eingeleitet, bei der die konkrete Art und der Zeitpunkt der Straftat anhand der Kriterien der Verordnung geprüft werden.

Was passiert, wenn mein Reisepass bald die 10-Jahres-Frist erreicht?

Verlängern Sie zuerst Ihren Reisepass und beantragen Sie dann ETIAS. Ihr ETIAS ist an eine bestimmte Reisepassnummer gebunden – wenn Sie den Reisepass während der Gültigkeitsdauer verlängern, verliert das ETIAS seine Gültigkeit und Sie benötigen ein neues, das an den neuen Reisepass gebunden ist. Die Beantragung von ETIAS für den neuen Reisepass ist der einfachste Weg.

Quellen

Primärquellen für diesen Leitfaden

Europäische Kommission – Offizielles ETIAS-Portal, travel-europe.europa.eu · Verordnung (EU) 2018/1240 zur Einrichtung von ETIAS · Liste der visumfreien Drittländer der Europäischen Kommission · HM Passport Office – Leitfaden zur Gültigkeit britischer Reisepässe · US-Außenministerium – Informationen zu Reisepässen.

Zuletzt aktualisiert am 21. April 2026 · Redaktionelle Überprüfung: ETIAS Guide Newsroom · Korrekturen: corrections@etiasapply.eu.com