- ETIAS steht für „European Travel Information and Authorization System“ – eine Reisegenehmigung, die Staatsangehörige aus 59 visumfreien Ländern vor der Einreise in 30 europäische Länder einholen müssen.
- Es handelt sich nicht um ein Visum. Es ist eine Visumbefreiung – eher vergleichbar mit dem US-amerikanischen ESTA als mit einem Schengen-Visum.
- Kosten: 20 € pro Antrag. Für Antragsteller unter 18 oder über 70 Jahren ist die Antragstellung kostenlos (sie müssen dennoch einen Antrag stellen).
- Gültigkeit: 3 Jahre oder bis zum Ablauf des hinterlegten Reisepasses – je nachdem, was zuerst eintritt.
- Start: 4. Quartal 2026, mit einer sechsmonatigen Übergangsphase und einer weiteren sechsmonatigen Nachfrist vor der strikten Durchsetzung.
- Antragstellung: ca. 10 Minuten online; die meisten Genehmigungen liegen innerhalb weniger Minuten vor, in seltenen Fällen kann es bis zu 96 Stunden dauern.
01WasETIAS eigentlich ist
ETIAS ist das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem, ein Mechanismus zur Überprüfung vor Reiseantritt, der gemäß der Verordnung (EU) 2018/1240 eingeführt wurde und im letzten Quartal 2026 in Kraft treten soll. Konkret bedeutet dies: Bevor Sie ein Flugzeug, eine Fähre oder einen Zug in eines der 30 Länder nehmen, die das System nutzen, müssen Sie online einen Antrag gestellt und eine genehmigte ETIAS-Genehmigung erhalten haben, die mit Ihrem Reisepass verknüpft ist. Die Fluggesellschaften werden diese am Gate überprüfen, genauso wie Fluggesellschaften mit Ziel USA heute nach einer genehmigten ESTA fragen.
Der Begriff wird oft fälschlicherweise als „ETIAS-Visum“ bezeichnet. Es handelt sich jedoch nicht um ein Visum. Diese Unterscheidung ist sowohl rechtlich als auch praktisch von Bedeutung:
- Ein Visum wird von einem Konsulat ausgestellt, erfordert in der Regel einen persönlichen Termin, muss durch Nachweise über den Aufenthaltszweck und die finanziellen Mittel belegt werden und kann mehrere Wochen dauern.
- Ein ETIAS-Zulassungsbescheid wird nach einer Hintergrundüberprüfung von einem automatisierten System ausgestellt, was in den meisten Fällen nur wenige Minuten dauert, und richtet sich speziell an Reisende aus Ländern, denen die EU bereits so weit vertraut, dass sie ihnen visumfreien Zugang gewährt.
ETIAS schließt eine Lücke. Bislang konnten Bürger aus Ländern wie den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Australien und Japan ohne jegliche Vorabprüfung in den Schengen-Raum einreisen – sie mussten lediglich einen gültigen Reisepass vorlegen und erhielten einen Einreisestempel. Die EU hat entschieden, dass dies aus Sicht der Sicherheit und des Grenzmanagements nicht mehr akzeptabel ist, und ETIAS ist die Antwort: eine unkomplizierte, kostengünstige, digitale Überprüfung, die zwischen „vollwertigem Visum“ und „gar nichts“ angesiedelt ist.
Definition in einem Satz: ETIAS ist eine obligatorische Online-Reisevorabgenehmigung im Wert von 20 €, die drei Jahre lang gültig ist und die Staatsangehörige aus 59 visumfreien Ländern vor der Einreise in eines der 30 europäischen Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen vorweisen müssen.
02Werbraucht ETIAS – und wer nicht?
Die Regel ist einfach: Wenn Sie Staatsangehöriger eines Landes sind, dessen Reisepass Ihnen derzeit visumfreien Zugang zum Schengen-Raum für Kurzaufenthalte gewährt, benötigen Sie ein ETIAS. Das sind nach Schätzungen der Europäischen Kommission rund 1,4 Milliarden Menschen in 59 Ländern und Gebieten.
Zu den Ländern, deren Staatsangehörige ein ETIAS benötigen, gehören:
- Nordamerika: Vereinigte Staaten, Kanada
- Großbritannien und Ozeanien: Vereinigtes Königreich, Australien, Neuseeland
- Lateinamerika: Argentinien, Brasilien, Chile, Mexiko, Uruguay und weitere Länder
- Asien: Japan, Südkorea, Singapur, Taiwan, Israel, Vereinigte Arabische Emirate, Hongkong, Macau
- Europa (Nicht-EU-Länder): Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine
Die vollständige Liste wird von der Kommission geführt und ändert sich gelegentlich – so ist beispielsweise der Visumbefreiungsstatus von Vanuatu derzeit ausgesetzt, was bedeutet, dass Inhaber eines vanuatischen Reisepasses kein ETIAS benötigen, sondern stattdessen ein vollwertiges Schengen-Visum.
Sie benötigen kein ETIAS, wenn:
- Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz. Ihre bestehenden Freizügigkeitsrechte bleiben unverändert.
- Sie besitzen ein gültiges Visum für einen längeren Aufenthalt oder eine Aufenthaltsgenehmigung, die von einem Schengen-Staat ausgestellt wurde.
- Für die Einreise nach Europa benötigen Sie bereits ein vollwertiges Schengen-Visum (Staatsangehörige von Ländern, die auf der Visumpflichtliste der EU stehen). ETIAS ist ein Ersatz für die Visumbefreiung, keine Ergänzung.
- Sie besitzen die doppelte Staatsbürgerschaft und reisen mit Ihrem EU-Reisepass nach Europa ein.
Ein häufiger Irrtum: ETIAS gilt für jeden Reisenden einzeln, auch für Kinder und Kleinkinder. Eine vierköpfige Familie aus den USA benötigt jeweils eine eigene ETIAS-Genehmigung – für Kinder unter 18 Jahren ist die Beantragung kostenlos, Erwachsene zahlen jeweils 20 €. Alle vier Genehmigungen werden beim Boarding unabhängig voneinander überprüft.
03WasETIAS kostet
Die Gebühr beträgt 20 € pro Antragsteller, ist nicht erstattungsfähig und kann bei Öffnung des Portals per Karte oder über Apple Pay / Google Pay entrichtet werden. Die Gebühr war in der Verordnung von 2018 ursprünglich auf 7 € festgesetzt worden; sie wurde 2024 im Rahmen des aktualisierten Rechtsrahmens auf 20 € angehoben, um die Betriebskosten zu decken, darunter auch die von Frontex betriebene ETIAS-Zentraleinheit in Warschau, die das System rund um die Uhr betreibt.
Zwei Gruppen sind von der Gebühr befreit, müssen aber dennoch einen Antrag stellen:
- Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung unter 18 Jahre alt sind
- Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung älter als 70 Jahre sind
Neben diesen beiden altersbedingten Ausnahmen gibt es auch Gebührenbefreiungen für Familienangehörige von EU-Bürgern, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben – eine eng gefasste Kategorie, für die in der Regel Nachweise erforderlich sind.
Eine einzelne ETIAS-Genehmigung ist drei Jahre lang gültig oder bis zum Ablauf des damit verknüpften Reisepasses, je nachdem, was zuerst eintritt. Innerhalb dieser drei Jahre können Sie unbegrenzt in die 30 ETIAS-Teilnehmerländer reisen, sofern bei jedem einzelnen Aufenthalt die 90-Tage-Regel innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen eingehalten wird. ETIAS ändert nichts an den Aufenthaltsbeschränkungen; es dient lediglich der Genehmigung der Reise.
04Sofunktioniert ETIAS – vom Antrag bis zum Boarding
Der Vorgang dauert etwa zehn Minuten. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
1. Füllen Sie den Antrag aus
Auf dem offiziellen Portal (travel-europe.europa.eu) oder in der dazugehörigen mobilen App der EU geben Sie Folgendes ein:
- Persönliche Daten: vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift
- Reisepassdaten: Nummer, Ausstellungsland, Ausstellungsdatum, Ablaufdatum
- Vornamen der Eltern (zur Identitätsprüfung)
- Kontaktdaten: E-Mail und Telefon
- Reiseplan: Erstes Land, in das Sie einreisen möchten (Sie können während der Reise auch andere Länder besuchen)
- Hintergrundfragen: frühere strafrechtliche Verurteilungen wegen schwerer Straftaten, kürzliche Reisen in Konfliktgebiete, etwaige frühere Ausweisungsbescheide der EU
Der Fragebogen entspricht in etwa dem US-amerikanischen ESTA-Formular. Eine positive Antwort auf eine Hintergrundfrage führt nicht automatisch zu einer Ablehnung – sie löst eine manuelle Überprüfung aus.
2. Bezahlen und absenden
Bezahlen Sie die Gebühr in Höhe von 20 €. Wenn Sie unter 18 oder über 70 Jahre alt sind, wird dieser Schritt übersprungen, der Antrag wird aber dennoch eingereicht. Sie erhalten eine E-Mail zur Bestätigung der Einreichung.
3. Das System führt Ihre Überprüfung durch
Hinter den Kulissen fragt ETIAS automatisch eine Reihe von EU- und internationalen Datenbanken ab: SIS (Schengener Informationssystem), VIS (Visa-Informationssystem), Europol-Daten, Interpols SLTD (verlorene und gestohlene Reisedokumente), Eurodac, ECRIS und die ETIAS-Beobachtungsliste. Außerdem wendet es eine Reihe von Überprüfungsregeln an, die speziell für die Risikobewertung entwickelt wurden.
Wenn keine Treffer vorliegen, erteilt das System automatisch eine Genehmigung – in der Regel innerhalb weniger Minuten. Liegt ein Treffer vor, wird der Antrag zur manuellen Prüfung an die ETIAS-Zentraleinheit bei Frontex und anschließend gegebenenfalls an die ETIAS-Nationaleinheit des betreffenden Mitgliedstaats weitergeleitet. Offizielle Bearbeitungszeiten: Die meisten Entscheidungen erfolgen innerhalb von 96 Stunden, bei Anforderung zusätzlicher Informationen innerhalb von bis zu 14 Tagen und bei Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung (was selten vorkommt) innerhalb von bis zu 30 Tagen.
4. Sie erhalten eine Entscheidung
Drei mögliche Ergebnisse:
- Genehmigt – die Genehmigung ist elektronisch mit Ihrem Reisepass verknüpft. Es gibt keinen Aufkleber, keinen Ausdruck, nichts, was Sie in Ihren Reisepass einfügen müssen. Das System der Fluggesellschaft ruft die Genehmigung beim Check-in ab.
- Abgelehnt – Sie können Widerspruch einlegen oder einen neuen Antrag mit korrigierten Angaben stellen. Sie können stattdessen auch ein reguläres Schengen-Visum beantragen.
- Abgelehnt mit eingeschränkter Gültigkeit – in Ausnahmefällen kann ein ETIAS mit Einschränkungen ausgestellt werden (z. B. nur für eine bestimmte Reise).
5. Reisen
Beim Check-in oder beim Einsteigen scannt die Fluggesellschaft Ihren Reisepass. Ihr System überprüft ETIAS; ist die Genehmigung gültig, dürfen Sie an Bord gehen. Bei der Ankunft in Europa durchlaufen Sie weiterhin die normale Grenzkontrolle – und nun auch das Einreise-/Ausreisesystem (EES), das Ihre biometrischen Daten erfasst und Ihre Einreise automatisch mit einem Zeitstempel gemäß der 90/180-Regel vermerkt.
Beantragen Sie das ETIAS im Voraus, nicht erst kurz vor der Abreise. Obwohl die meisten ETIAS-Genehmigungen innerhalb weniger Minuten vorliegen, löst ein kleiner Prozentsatz eine manuelle Überprüfung aus, die Tage oder Wochen dauern kann. Die Kommission empfiehlt dringend, den Antrag mindestens 96 Stunden vor der Abreise zu stellen, idealerweise gleich nach der Buchung Ihrer Reise. Ein ETIAS ist an einen Reisepass gebunden, nicht an ein Ticket – eine frühzeitige Beantragung kostet nichts extra.
05WannETIAS tatsächlich in Kraft tritt
ETIAS wurde mehrfach verschoben – ursprünglich war die Einführung für 2021 geplant, dann für 2022, 2023, 2024, 2025 und nun für das vierte Quartal 2026. Die Verzögerungen waren fast ausschließlich auf Abhängigkeiten vom Einreise-/Ausreisesystem (EES) zurückzuführen, dem technischen Pendant von ETIAS, das zuerst eingeführt werden musste.
Das EES hat seine schrittweise Einführung im April 2026 abgeschlossen und damit das letzte große Hindernis aus dem Weg geräumt. Am 5. März 2025 hatten die EU-Innenminister den überarbeiteten Zeitplan, der den Start von ETIAS für das letzte Quartal 2026 vorsieht, offiziell gebilligt, und dieser Zeitrahmen gilt seitdem unverändert.
Die Einführung findet nicht an einem einzigen festen Termin statt. Sie erfolgt in drei Phasen:
| Phase | Wenn | Was das für Reisende bedeutet |
|---|---|---|
| Start | 4. Quartal 2026 (das genaue Datum wird einige Monate zuvor bekannt gegeben) | Das Bewerberportal wird geöffnet. Sie können sich bewerben. ETIAS ist technisch erforderlich, wird jedoch nicht strikt durchgesetzt. |
| Übergangszeit | etwa 6 Monate nach der Markteinführung | Sie sollten den Antrag stellen; Ihnen wird die Einreise nicht allein deshalb verweigert, weil Sie kein ETIAS haben, sofern Sie die Einreisebedingungen ansonsten erfüllen. |
| Nachfrist | weitere 6 Monate | Wer zum ersten Mal nach Europa reist, kann weiterhin ohne ETIAS einreisen; für wiederkehrende Reisende ist es erforderlich. |
| Strenge Durchsetzung | ~Oktober 2027 | ETIAS ist für alle betroffenen Reisenden vorgeschrieben und wird beim Boarding überprüft – ohne Ausnahme. |
Die Übergangs- und Nachfrist dienen gerade dazu, den Schock abzufedern: Ein System, das am ersten Tag plötzlich Millionen verwirrter Reisender den Zutritt verweigern würde, wäre eine diplomatische und operative Katastrophe. Stattdessen führt die EU die Regelung mit Bedacht ein.
06ETIASvs. EES vs. das Schengen-Visum
Drei verschiedene Systeme, die häufig verwechselt werden – vor allem, weil EES bereits im April 2026 eingeführt wurde, ETIAS hingegen noch nicht. Hier eine kurze Übersicht über jedes einzelne:
| ETIAS | EES | Schengen-Visum | |
|---|---|---|---|
| Was ist das? | Genehmigung vor Reiseantritt | Biometrisches Grenzkontrollsystem | Vollvisum |
| Wenn es passiert | Bevor Sie an Bord gehen | An der Grenze, bei der Ankunft | Einige Wochen vor der Reise, bei einem Konsulat |
| Wer braucht das schon? | Staatsangehörige aus Ländern, für die das visumfreie Einreiseverfahren gilt (59 Länder) | Alle Nicht-EU-Bürger, die die Schengen-Grenze überqueren | Staatsangehörige aus visumpflichtigen Ländern |
| Kosten | €20 | Kostenlos | in der Regel 90 € (Erwachsene) |
| Gültigkeit | 3 Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses | Pro Fahrt – Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren | Bis zu 5 Jahre, je nach Ausgabe unterschiedlich |
| Was Sie erhalten | Digitale Autorisierung, die mit dem Reisepass verknüpft ist | Biometrische Daten, digitaler Stempel | Visumaufkleber oder E-Visum |
Die drei Systeme ergänzen sich, sie sind keine Alternativen. Ein typischer US-Bürger, der 2027 nach Frankreich reist, wird (1) vor dem Abflug online ein ETIAS beantragen, (2) bei der Ankunft am Flughafen Paris-CDG seine biometrischen Daten im EES registrieren lassen und (3) kein Schengen-Visum benötigen. Ein marokkanischer Staatsbürger auf derselben Reise benötigt ein Schengen-Visum (ETIAS gilt nicht) und wird bei der Ankunft ebenfalls im EES registriert.
Wenn Sie einen vollständigen Vergleich möchten, lesen Sie unseren speziellen Leitfaden „ETIAS vs. EES “ und unseren Vergleich „ETIAS vs. Schengen-Visum“.
07WasSie jetzt tun sollten (April 2026)
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels ist das ETIAS-Portal noch nicht zugänglich. Es ist noch nicht möglich, einen Antrag zu stellen. Jede Website, die etwas anderes behauptet, ist entweder spekulativ oder betrügerisch. Dennoch gibt es einige konkrete Schritte, die Sie bereits heute unternehmen können:
- Überprüfen Sie die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses. Für ETIAS muss Ihr Reisepass noch mindestens drei Monate über Ihre geplante Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein. Wenn Ihr Reisepass in den nächsten 18 Monaten abläuft, lassen Sie ihn jetzt verlängern – die Bearbeitungszeit für US-Reisepässe beträgt derzeit 6–8 Wochen.
- Machen Sie sich mit der 90/180-Regel vertraut. ETIAS ändert daran nichts, und das EES setzt sie nun automatisch durch. Wenn Sie bei früheren Reisen bereits nahe an Ihren Aufenthaltsgrenzen waren, zeigt Ihnen unser 90/180-Rechner, wo Sie tatsächlich stehen.
- Ignoriere Angebote zur „Voranmeldung“. So etwas gibt es nicht. Jede Website, die heute ETIAS-Zahlungen akzeptiert, sammelt Ihre Daten oder Ihr Geld oder beides, ohne dafür eine Quittung ausstellen zu können. Das offizielle Portal ist
travel-europe.europa.eu/etias, und sie wird bekannt geben, wann die Bewerbungsfrist beginnt. - Wenn Sie Staatsbürger des Vereinigten Königreichs, Kanadas, Australiens oder der USA sind, besuchen Sie bitte unsere länderspezifischen Seiten: Vereinigtes Königreich, USA. Dort finden Sie Informationen zu besonderen Bestimmungen bezüglich Reisepässen sowie Hinweise zum richtigen Zeitpunkt.
- Abonnieren Sie die aktuellen Informationen. Die EU wird den genauen Starttermin einige Monate im Voraus bekannt geben. Dann ist der richtige Zeitpunkt zum Handeln – nicht früher und nicht später.
Für wen diese Seite gedacht ist: Urlaubsreisende, Geschäftsreisende und Familienbesucher, die für einen Kurzaufenthalt nach Europa einreisen. Wenn Sie umziehen, arbeiten, studieren oder länger als 90 Tage bleiben, ist ETIAS nicht das richtige Instrument – Sie benötigen ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt oder eine Aufenthaltsgenehmigung des jeweiligen Landes.
Häufig gestellte Fragen zu ETIAS
Ist ETIAS ein Visum?
Nein. ETIAS ist eine Visumbefreiung – eher vergleichbar mit dem US-amerikanischen ESTA als mit einem Schengen-Visum. Es handelt sich um eine Reisegenehmigung für Personen aus Ländern, die bereits visumfrei für Kurzaufenthalte nach Europa einreisen dürfen. Ein Visum wird nach einem längeren Verfahren von einem Konsulat ausgestellt; ETIAS wird nach dem Ausfüllen eines Online-Formulars von einem automatisierten System ausgestellt.
Wofür steht ETIAS?
Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem. Das Akronym wird in den meisten englischsprachigen Kontexten als „ETAS“ ausgesprochen.
Wie lange ist ETIAS gültig?
Drei Jahre ab Ausstellungsdatum oder bis zum Ablauf des verbundenen Reisepasses – je nachdem, was früher eintritt. Innerhalb dieser drei Jahre können Sie unbegrenzt viele Reisen unternehmen, wobei bei jeder Reise die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen einzuhalten ist.
Kann ich mich jetzt für ETIAS bewerben?
Nein. Stand April 2026 ist das offizielle Bewerberportal noch nicht geöffnet. Die Europäische Kommission hat angekündigt, den genauen Starttermin einige Monate vor Beginn im vierten Quartal 2026 bekannt zu geben. Jede Website, die derzeit ETIAS-Anträge oder Zahlungen entgegennimmt, ist inoffiziell.
Ist ETIAS bereits in Kraft getreten?
Noch nicht. ETIAS tritt im letzten Quartal 2026 in Kraft, gefolgt von einer sechsmonatigen Übergangsphase und einer weiteren sechsmonatigen Nachfrist. Mit einer strikten Durchsetzung wird voraussichtlich ab Oktober 2027 gerechnet.
Kann ich mit ETIAS länger als 90 Tage bleiben?
Nein. ETIAS berechtigt lediglich zur Einreise. Die Aufenthaltsbeschränkung von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen gilt weiterhin und wird seit der Einführung des EES nun bei jedem Grenzübertritt automatisch durchgesetzt. Für längere Aufenthalte benötigen Sie ein nationales Visum für einen längerfristigen Aufenthalt oder eine Aufenthaltsgenehmigung.
Was passiert, wenn der ETIAS-Antrag abgelehnt wird?
Sie erhalten eine Begründung und haben das Recht, bei dem zuständigen Mitgliedstaat Widerspruch einzulegen. Sie können auch einen neuen Antrag mit korrigierten Angaben stellen oder stattdessen ein reguläres Schengen-Visum beantragen – eine Ablehnung des ETIAS-Antrags bedeutet nicht automatisch, dass Sie nicht nach Europa einreisen dürfen, sondern lediglich, dass Ihnen der Schnellverfahren-Weg nicht zur Verfügung steht.
Welche Länder akzeptieren ETIAS?
Alle 29 Länder des Schengen-Raums sowie Zypern – das sind insgesamt 30 europäische Länder. Zu den Schengen-Ländern gehören Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz. Das Vereinigte Königreich fällt nicht darunter (das Vereinigte Königreich hat ein eigenes, separates ETA-System), und Irland gehört nicht zum Schengen-Raum, sodass ETIAS dort keine Anwendung findet.
Benötigen Kinder ein ETIAS?
Ja. Jeder Reisende benötigt ein eigenes ETIAS, unabhängig vom Alter. Antragsteller unter 18 Jahren sind von der Gebühr in Höhe von 20 € befreit, müssen jedoch dennoch einen vollständig ausgefüllten und genehmigten Antrag vorlegen.
Quellen
Europäische Kommission – offizielles ETIAS-Portal, travel-europe.europa.eu · Verordnung (EU) 2018/1240 zur Einrichtung von ETIAS · Verordnung (EU) 2017/2226 (EES) · Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 5. März 2025 (überarbeiteter ETIAS-Zeitplan) · Öffentliche Briefings der GD HOME der Europäischen Kommission, Januar–April 2026 · Aktuelle Informationen von eu-LISA zum Stand der EES-Einführung · Operative Unterlagen der ETIAS-Zentraleinheit von Frontex.
Zuletzt aktualisiert am 21. April 2026 · Redaktionelle Überprüfung: ETIAS Guide Newsroom · Korrekturen: corrections@etiasapply.eu.com