Kontakt – ETIAS-Leitfaden
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Wir bearbeiten Korrekturen, Meldungen zur Barrierefreiheit, Medienanfragen und redaktionelle Fragen. ETIAS-Anträge bearbeiten wir nicht – dies ist ausschließlich über das offizielle EU-Portal möglich.

Wir können keine Anträge bearbeiten

etiasapply.eu.com nimmt keine ETIAS-Anträge entgegen und reicht diese auch nicht ein. Der einzige legitime Kanal für die Antragstellung ist das Portal der Europäischen Kommission unter travel-europe.europa.eu, das voraussichtlich im dritten Quartal 2026 für Antragsteller geöffnet wird. Wenn eine Website mehr als 20 € verlangt oder eine „vorrangige“ Bearbeitung anbietet, handelt es sich nicht um den offiziellen Dienst.

§ 01Kontaktdaten

Betreiber und Kontaktdaten
Betreiber der Website
[FIRMENNAME]
Postanschrift
[FIRMENADRESSE]
E-Mail
[E-MAIL-ADRESSE]
Telefon
[TELEFON]
Website
etiasapply.eu.com

§ 02Soleiten Sie Ihre Nachricht weiter

  • Korrekturen und sachliche Fehler: Bitte geben Sie die Seiten-URL und eine kurze Beschreibung an. Gegebenenfalls veröffentlichen wir datierte Korrekturhinweise.
  • Berichte zur Barrierefreiheit: Geben Sie die Seite, die von Ihnen verwendete assistive Technologie und den Browser sowie den aufgetretenen Vorfall an. Lesen Sie dazu unsere Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Anfragen zum Datenschutz: Informationen zur Ausübung Ihres Rechts auf Auskunft, Löschung oder anderer Datenschutzrechte finden Sie in § 9 unserer Datenschutzerklärung.
  • Medien & Presse: Bitte geben Sie Ihr Medium, Ihre Redaktionsschlussfrist und konkrete Fragen an.
  • Anfragen zu Partnerschaften oder geschäftlichen Angelegenheiten: Beschreiben Sie Ihr Anliegen bitte in einem Absatz; wir antworten nur auf Anfragen, die mit unserer redaktionellen Ausrichtung übereinstimmen.

§ 03Reaktionszeiten

  • Korrekturen: in der Regel innerhalb von 3 Werktagen.
  • Berichte zur Barrierefreiheit: werden innerhalb von 5 Werktagen bestätigt.
  • Anfragen zum Datenschutz: innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel 30 Tage gemäß DSGVO).
  • Medien: soweit es die Fristen zulassen.

Wir beantworten keine individuellen Anfragen der Art „Wird mein ETIAS-Antrag genehmigt?“ – wir sind keine Entscheidungsinstanz. Bei fallspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige EU-Behörde oder einen qualifizierten Einwanderungsfachmann.

Zuletzt überprüft am 20. April 2026