- ETIAS wird im vierten Quartal 2026 eingeführt. Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass das genaue Datum einige Monate im Voraus bekannt gegeben wird. Stand April 2026 steht noch kein genaues Datum fest.
- Das Bewerberportal wird voraussichtlich im dritten Quartal 2026 eröffnet – etwa ein Quartal vor Inkrafttreten der Regelung.
- Auf den Start folgt eine sechsmonatige Übergangsphase (Sie sollten einen Antrag stellen, werden aber allein deswegen nicht abgewiesen).
- Anschließend gilt eine weitere sechsmonatige Übergangsfrist (Erstbesucher werden weiterhin ohne ETIAS zugelassen).
- Die strikte Durchsetzung beginnt etwa im Oktober 2027; ab diesem Zeitpunkt verweigern Fluggesellschaften das Einsteigen ohne ein genehmigtes ETIAS.
- ETIAS wurde bereits fünfmal verschoben. Der aktuelle Zeitplan ist der bislang glaubwürdigste, da sein wichtigster Vorbedingung, das EES, am 10. April 2026 fertiggestellt wurde.
01AktuellerStand (April 2026)
Der Europäische Rat hat am 5. März 2025 einen überarbeiteten Zeitplan für die Einführung gebilligt, wonach ETIAS im letzten Quartal 2026 an den Start gehen soll. Dieser Zeitrahmen gilt seitdem unverändert. Auf der offiziellen ETIAS-Website der EU heißt es auch heute noch unverändert, dass „ETIAS im letzten Quartal 2026 den Betrieb aufnehmen wird“ und dass „Reisende zum jetzigen Zeitpunkt keine Maßnahmen ergreifen müssen“.
Zwei praktische Konsequenzen von „Q4 2026“:
- Das Portal ist noch nicht geöffnet. Es können noch keine Anträge gestellt werden – weder über die EU-Website noch über Dritte. Wer Ihnen heute Gebühren in Rechnung stellt, handelt betrügerisch.
- Das genaue Datum wird bewusst nicht bekannt gegeben. Die Kommission hat zugesagt, den Starttermin „mehrere Monate im Voraus“ bekannt zu geben, um Fluggesellschaften, Reisenden und den nationalen Grenzbehörden Zeit für die Vorbereitung zu geben.
Was sich in letzter Zeit geändert hat, ist das größte Hindernis: Das Ein- und Ausreisesystem (EES), auf das sich ETIAS für seine biometrische Grenzkomponente stützt, wurde am 10. April 2026 vollständig in Betrieb genommen. Drei Grenzübergänge befinden sich noch in der Inbetriebnahme (Kapitan Andreevo, Luxemburg-Findel, Igoumenitsa), aber 26 von 29 Schengen-Staaten sind vollständig in Betrieb, was für den Zeitplan von ETIAS ausreicht.
02Dervollständige Zeitplan, Phase für Phase
Dies ist der Ablauf ab heute bis zur strikten Durchsetzung, Stand April 2026:
| Datum / Quartal | Meilenstein | Status |
|---|---|---|
| 12. Oktober 2025 | Die schrittweise Einführung von EES hat begonnen | Vollständig |
| 10. April 2026 | Ziel für die vollständige Einführung von EES | Im Wesentlichen erfüllt (26/29) |
| Q2 2026 | Kleinere Nachbesserungen am EES, endgültige Inbetriebnahme | In Bearbeitung |
| 3. Quartal 2026 (voraussichtlich) | Das ETIAS-Antragstellerportal wird eröffnet | Geplant · unverändert |
| 4. Quartal 2026 (voraussichtlich) | Die Durchsetzung der ETIAS-Vorschriften beginnt – die Übergangsphase beginnt | Geplant · unverändert |
| ~2. Quartal 2027 | Die Übergangsphase endet, die Nachfrist beginnt | Erwartet |
| ~Okt. 2027 | Die Schonfrist läuft ab, die strenge Durchsetzung beginnt | Erwartet |
03Warumsich ETIAS so oft verzögert hat
Bei ETIAS handelt es sich nicht um ein ehrgeiziges Ziel, das einmal verfehlt wurde – das Projekt wurde bereits fünfmal verschoben. Der Ablauf:
- 2018: Verabschiedung der Verordnung (EU) 2018/1240 zur Einrichtung des ETIAS mit dem angestrebten Datum der Inbetriebnahme im Jahr 2021.
- 2021: Auf 2022 verschoben. COVID-bedingte Beeinträchtigungen sowie anfängliche technische Herausforderungen.
- 2022: Auf 2023 verschoben. Beim EES-Build traten Probleme bei der Datenbankintegration auf.
- 2023: Auf 2024 verschoben. EES ist noch nicht serienreif.
- 2024: Auf 2025 verschoben. EES wird schrittweise eingeführt, die vollständige Umsetzung wird jedoch verpasst.
- 2025: Auf das 4. Quartal 2026 verschoben. Der Zeitplan wurde im März von den EU-Innenministern bestätigt.
Die Hauptursache für fast jede Verzögerung war dieselbe: ETIAS kann nicht in Betrieb genommen werden, bevor das EES nicht weitgehend fertiggestellt ist. ETIAS ist das System zur Überprüfung vor Reiseantritt; das EES ist das biometrische Register, in dem erfasst wird, wer tatsächlich ein- und ausgereist ist. ETIAS greift im Rahmen seiner Risikobewertung auf die Datensätze des EES zurück; solange das EES also nicht überall in Betrieb ist, hat ETIAS keine Daten, auf die es zurückgreifen kann.
Zu den sekundären Ursachen zählten die Anhebung der Gebühr von den ursprünglich gesetzlich festgelegten 7 € auf 20 € (was eine Gesetzesänderung erforderte), die Koordinierung zwischen 30 nationalen Grenzbehörden, die Personal- und Ausstattungsausstattung der ETIAS-Zentraleinheit in Warschau sowie die Notwendigkeit für kommerzielle Fluggesellschaften, ihre Check-in-Systeme zu aktualisieren, um den ETIAS-Status abfragen zu können.
Ist eine weitere Verzögerung möglich? Grundsätzlich ja – die „wesentliche Fertigstellung“ des EES ist noch nicht gleichbedeutend mit der vollständigen Fertigstellung, und die EU hat erklärt, dass die Mitgliedstaaten den Betrieb des EES während der Hauptreisezeiten bis Ende 2026 „teilweise aussetzen“ können. Da jedoch das vierte Quartal 2026 das erste ETIAS-Ziel ist, das auf die Lösung des EES folgt, ist eine weitere Verschiebung wesentlich unwahrscheinlicher als bei jedem der fünf vorherigen Ziele.
04DieÜbergangsphase im Überblick
Wenn ETIAS im vierten Quartal 2026 in Kraft tritt, wird sich die Situation nicht über Nacht von „niemand braucht es“ zu „jeder braucht es“ ändern. Die Verordnung sieht eine Übergangsphase vor, die voraussichtlich sechs Monate dauern wird und in der:
- Das System ist betriebsbereit – Anträge werden wie gewohnt entgegengenommen und bearbeitet.
- Reisende müssen vor Reiseantritt über eine ETIAS-Genehmigung verfügen.
- Reisenden, die ohne ETIAS an einer Schengen-Grenze ankommen, wird die Einreise jedoch nicht allein aus diesem Grund verweigert, sofern sie alle anderen Einreisebedingungen erfüllen (gültiger Reisepass, Nachweis über ausreichende Mittel usw.).
Der Grund dafür ist einfach: Ein System, das am ersten Tag Millionen unvorbereiteter Reisender den Zutritt verweigern würde, wäre eine politische und operative Katastrophe. Die Übergangsphase gibt den Fluggesellschaften Zeit, ihre Check-in-Systeme zu optimieren, den Medien der Reisebranche Zeit, die Öffentlichkeit aufzuklären, und der ETIAS-Zentraleinheit Zeit, ihre Abläufe vor der strikten Durchsetzung hochzufahren.
05DieNachfrist – erklärt
Nach der sechsmonatigen Übergangsphase folgt eine weitere sechsmonatige Übergangsfrist mit einer strengeren Regelung: Wer zum ersten Mal nach Europa reist, kann weiterhin ohne ETIAS einreisen, Wiederholungsreisende müssen jedoch über ein ETIAS-Genehmigungsverfahren verfügen.
Die Logik dahinter: Die Übergangsphase dient der Aufklärung bestehender Reisender, die ohnehin eine Rückreise geplant hatten; die Nachfrist erfasst diejenigen, die nur einmalig reisen (Hochzeitsgäste, Trauergäste, Stipendiaten, die gerade ein Stipendium erhalten haben), die über die Kanäle der Reisebranche nichts von ETIAS erfahren hätten.
In der Praxis gilt während der Nachfrist:
- Wenn Sie sich seit Einführung von ETIAS in einem Schengen-Land aufgehalten haben, benötigen Sie für Ihre nächste Reise ein ETIAS.
- Wenn dies Ihr erster Besuch im Schengen-Raum seit Einführung des Systems ist, können Sie auch ohne ETIAS einreisen, sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die Fluggesellschaften führen beim Einsteigen weiterhin Kontrollen durch – die Entscheidung liegt bei der Grenzkontrolle bei der Ankunft, nicht bei der Fluggesellschaft. Rechnen Sie damit, dass man Sie dennoch dazu auffordern wird, einen Antrag zu stellen.
06StrengeDurchsetzung – was ändert sich?
Wenn die strikte Durchsetzung beginnt – was voraussichtlich im Oktober 2027 der Fall sein wird –, werden die Vorschriften vereinfacht:
- Fluggesellschaften verweigern Reisenden der betroffenen Nationalitäten ohne gültiges ETIAS-Genehmigungsverfahren das Einsteigen. Dies ist die wesentliche Verhaltensänderung – die Kontrolle verlagert sich von der Grenze zum Check-in-Schalter.
- Es gibt keine allgemeinen Ausnahmen hinsichtlich der Nachfrist. In der Verordnung sind zwar bestimmte Ausnahmen vorgesehen (zum Beispiel für Inhaber bestimmter Langzeitvisa oder Aufenthaltsgenehmigungen), aber die Ausrede „Das wusste ich nicht“ wird nicht mehr akzeptiert.
- Die Durchsetzung der EES erfolgt weiterhin vollautomatisch. Die 90/180-Regel wird genauestens eingehalten; die manuelle Berechnung anhand der Passstempel, auf die sich viele Reisende früher verlassen haben, ist endgültig überholt.
Aus Sicht der Reisenden ist eine strenge Durchsetzung der „normale“ Zustand, für den ETIAS konzipiert ist. Die zweistufige, sanftere Einführung (Übergangsphase + Nachfrist) dient lediglich dazu, den Schock des Übergangs abzufedern.
Häufig gestellte Fragen zum Zeitplan für ETIAS
Wann genau wird ETIAS eingeführt?
4. Quartal 2026 – zwischen Oktober und Dezember 2026. Die EU hat angekündigt, das genaue Datum mehrere Monate im Voraus bekannt zu geben. Stand April 2026 steht noch kein genaues Datum fest.
Wurde ETIAS erneut verschoben?
Nicht mehr seit März 2025, als die Innenminister den Zeitrahmen für das vierte Quartal 2026 bestätigten. Die früheren Verzögerungen (in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025) waren größtenteils darauf zurückzuführen, dass das Einreise-/Ausreisesystem noch nicht einsatzbereit war. Da das EES nun weitgehend eingeführt ist, ist das größte Hindernis beseitigt.
Könnte ETIAS bereits vor dem vierten Quartal 2026 an den Start gehen?
Äußerst unwahrscheinlich. Die EU hat noch nie die Einführung einer komplexen Regelung vor dem angekündigten Termin vorverlegt, und der aktuelle Zeitplan hängt vom Abschluss des EES sowie einer sechsmonatigen Einlaufphase ab. Rechnen Sie mit dem vierten Quartal 2026.
Wann sollte ich ETIAS beantragen?
Sobald das Portal im dritten Quartal 2026 geöffnet wird, können Sie einen Antrag stellen, sofern Ihre Reise im Laufe des folgenden Jahres stattfindet. Da ETIAS drei Jahre lang gültig ist, spricht nichts gegen eine frühzeitige Beantragung, und Sie vermeiden so alle zeitlichen Sonderfälle. Lesen Sie dazu unseren Leitfaden zur Antragstellung.
Was passiert, wenn ich während der Übergangsphase nach Europa reise?
Sie sollten über eine ETIAS-Genehmigung verfügen. Falls Sie keine haben, wird Ihnen die Einreise während der sechsmonatigen Übergangsphase wahrscheinlich nicht verweigert – vorausgesetzt, Sie erfüllen alle anderen Einreisebedingungen –, während der strengen Durchsetzungsphase jedoch schon. Beantragen Sie die Genehmigung auch dann, wenn Sie während der Übergangsphase reisen.
Ist ETIAS derzeit erforderlich?
Nein. Stand April 2026 ist ETIAS noch nicht in Kraft. Sie benötigen derzeit kein ETIAS, um nach Europa zu reisen. Was bereits in Betrieb ist, ist das Einreise-/Ausreisesystem (EES), das an der Grenze Ihre biometrischen Daten und den Zeitpunkt der Ein- bzw. Ausreise erfasst. Das ist eine separate Angelegenheit.
Wie erfahre ich, wann das Portal geöffnet wird?
Die EU wird den Starttermin mehrere Monate im Voraus auf travel-europe.europa.eu veröffentlichen. Große Reisemedien (die Fluggesellschaften selbst, TPG, AFAR, die BBC usw.) werden darüber berichten. Wir überprüfen die EU-Website täglich und veröffentlichen jedes Update auf unserer Nachrichtenseite.
Hat die Einführung des EES Auswirkungen auf den Zeitplan für ETIAS?
Ja – das EES ist die technische Voraussetzung für ETIAS. Das EES wurde am 10. April 2026 im Wesentlichen fertiggestellt, wodurch der Zeitrahmen für ETIAS im vierten Quartal 2026 zum ersten Mal nach fünf Anläufen glaubwürdig erscheint.
Quellen
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 5. März 2025 (überarbeiteter ETIAS-Zeitplan) · ETIAS-Seite der Europäischen Kommission unter travel-europe.europa.eu (aktueller Stand) · eu-LISA-Dashboard zur Einführung des EES, April 2026 · Verordnung (EU) 2018/1240 zur Einrichtung von ETIAS · Verordnung (EU) 2017/2226 zur Einrichtung des EES · Fragomen EU-Einwanderungswarnungen, 2025–2026.
Zuletzt aktualisiert am 21. April 2026 · Redaktionelle Überprüfung: ETIAS Guide Newsroom · Korrekturen: corrections@etiasapply.eu.com